Mord-Prozess in Innsbruck

Mutter ertränkte Tochter (7): "Auftrag Gottes"

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Einstimmige Entscheidung der Geschworenen: Einweisung in eine Anstalt.

Im Tiroler Badewannenmordprozess ist die 39-jährige angeklagte Mutter am Mittwoch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen fällten ihre Entscheidung einstimmig.

Die Frau war zuvor während der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck zusammengebrochen. Der Prozess war in Abwesenheit fortgesetzt worden. Die gebürtige Türkin hatte das Mädchen 2011 wenige Tage vor Weihnachten in einer Innsbrucker Wohnung erwürgt und in der Badewanne ertränkt.

Die Frau hatte das Mädchen 2011 wenige Tage vor Weihnachten in einer Innsbrucker Wohnung erwürgt und in der Badewanne ertränkt.

Die Angeklagte leide an einer "depressiven Erkrankung mit im Vordergrund stehenden wahnhaften Elementen", erklärte die psychiatrische Sachverständigen Adelheid Kastner. Weil sich die Frau zum Tatzeitpunkt offenbar in einem unzurechnungsfähigen Zustand befunden habe, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die 39-jährige gebürtige Türkin sei "nach wie vor schwer krank" und eine Gefährdung für andere Menschen, vor allem für nahe Angehörige, meinte Kastner. Der seit sechs Monaten andauernde Aufenthalt in der Psychiatrie habe an der Krankheit nichts geändert, die Frau sei sogar "noch wahnhafter als zuvor", sagte die Sachverständige.

Innere Stimme
Zuvor hatte die Mutter in ihrer Einvernahme erklärt, dass ihr eine "innere Stimme" zu der Tat geraten habe. Sie habe ständig davon geträumt, dass ihre Tochter bei einem Autounfall ums Leben kommen werde oder ihr in der Schule etwas zustoßen werde, schilderte die Frau. Sie sei ständig "in großer Angst" um das Mädchen gewesen. "Meine Tochter war meine Welt. Es tut mir sehr weh. Ich weine jeden Tag", sagte die Mutter. Bei der "inneren Stimme" habe es sich um einen "Auftrag Gottes" gehandelt, gab Psychiaterin Kastner einen Einblick in die wahnhafte Gedankenwelt der Angeklagten. Die Frau habe zwar einen "inneren Kampf" gegen diesen Befehl geführt, aber letztlich sei dieser "übermächtig" gewesen. Die Frau sei "nach wie vor überzeugt, nicht krank zu sein", meinte Kastner. Sie sehe das, was geschehen ist vielmehr als "Strafe Gottes", der auch sie selbst noch weiter bestrafen werde.

Die Erkrankung sei laut Kastner rund ein halbes Jahr vor der Tat akut geworden. Ein "Knackpunkt" dafür sei die Schwangerschaft der Partnerin ihres Ex-Mannes gewesen. Im November 2011 habe die Angeklagte einen Selbstmordversuch unternommen.

Die Tat war am 20. Dezember gegen 16.00 Uhr passiert. Die Frau hatte danach ihre Schwester angerufen und gesagt: "Kind tot." Diese verständigte wiederum ihren Bruder, der schließlich die Rettungskräfte alarmierte. Als diese eintrafen, lag das Kind im Bett. Sie versuchten es an Ort und Stelle und auf dem Weg in die Innsbrucker Klinik zu reanimieren. Kurz darauf starb jedoch das Mädchen.
 


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