20 Kriegsgefangene in Heimat ermordet?
Es geht um einen Asylwerber, der wegen 20-fachen Mordes an Kriegsgefangenen in Al-Khalidiya und Homs in Innsbruck vor Gericht gestanden war. Die Anklage hatte sich dabei auf das Geständnis des Mannes gestützt, der aber felsenfest behauptete, der Dolmetscher habe ihn falsch übersetzt. Zweimal brach er vor Gericht zusammen. Mit 5:3 Stimmen wurde der Syrer schließlich zu der lebenslangen Strafe verurteilt.
Jetzt hob OGH hob das Urteil auf und verwies den Fall an das Landesgericht zurück: Das Höchstgericht bemängelte die Prozessführung: „In einem Verfahren, in dem neben der widerrufenen Polizeiaussage weder Beweisergebnisse zu den Mehrfach-Tötungen, noch nähere Einschränkungen zum Tatzeitraums vorliegen, bedarf es auch der Aufnahme von Kontrollbeweisen, um die Glaubhaftigkeit des Angeklagten überprüfen zu können ...“ Kurzum: Ohne Zeugen und handfeste Beweise kein „lebenslang“.