Aorta gerissen

Prozess gegen Chirurg nach Patienten-Tod vertagt

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Eine Patientin in Innsbruck starb nach einer OP an der Speiseröhre. Der Prozess gegen den Chirurgen wurde vertagt.

Der Prozess gegen einen Tiroler Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ist am Innsbrucker Landesgericht am Montag auf den 30. März vertagt worden. Dem Mediziner wurde unter anderem zur Last gelegt, "ohne ausreichende fachgerechte medizinische Abklärung" und unter Mithilfe von zwei "nicht ausreichend qualifizierten" Assistenzkräften den Tod einer Patientin verschuldet zu haben. Die Frau war von dem 47-Jährigem im April 2007 an der Speiseröhre operiert worden und an einem Riss der Bauchaorta verblutet.

Staatsanwältin Erika Wander warf dem Mediziner darüber hinaus vor, "verspätet und falsch reagiert zu haben". Der 47-Jährige habe auf Hinweis der bei der Operation anwesenden Anästhesieärztin, dass die Sauerstoffsättigung der Patientin auffallend sei, zunächst eine Blutungsquelle im Bauchraum mittels Kamera ausschließen wollen. Stattdessen hätte der Chirurg laut Staatsanwaltschaft aber eine notfallmäßige Öffnung Bauchraumes durchführen sollen. Dies sei erst auf Vorschlag eines weiteren Anästhesisten geschehen.

Reanimation zu "zaghaft"
Laut Anklageschrift hatte der Mediziner während der laufenden Reanimation durch die Anästhesisten "keine Anstrengungen unternommen", die Blutungsquelle weiter freizulegen oder zumindest manuell abzudrücken. Außerdem wollte der Gutachter von dem Angeklagten wissen, warum er die Frau vor der Operation nicht auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hingewiesen habe.

Der Mediziner schilderte bei der Verhandlung, dass er alle notwendigen Untersuchungen für eine entsprechende Diagnose im Vorfeld durchgeführt habe. Die von der Anklage geforderte zusätzliche Untersuchung habe die Patientin "vehement" abgelehnt. Zudem sei sie nicht essenziell gewesen. Die Frau habe die Symptome immerhin eindeutig geschildert. "Sie hat zudem unter einem hohen Leidensdruck gelitten", betonte der Angeklagte.

"Weltweiter Usus"
Der Angeklagte argumentierte außerdem, dass es "weltweit Usus" sei, einen derartigen Eingriff ohne medizinisches Fachpersonal durchzuführen. Zudem hätten seine beiden - nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht kompetenten - Assistenten die notwendige Ausbildung aufgewiesen. Einer der beiden, der Sohn des Angeklagten und ausgebildeter Sanitäter, hätte ihm bei "mehr als hundert Eingriffen über fünf Jahre hinweg" assistiert. Nicht nur er, sondern auch viele seiner Kollegen würden diesen als Kameramann bei derartigen Operationen schätzen und hinzuziehen, betonte der 47-Jährige.

Auf den Vorwurf, zu spät reagiert zu haben, entgegnete der Chirurg, dass er "fachgerechte Notfallmaßnahmen" ergriffen habe und "erst nach und nach ausschließen musste, was genau vorliegt". "Erst im Nachhinein konnte geklärt werden, dass ein Riss der Bauchaorta vorlag", erklärte der Chirurg. Zudem habe man vor Ort nicht die nötigen Gegebenheiten und Blutkonserven gehabt, um die Reparatur der Aorta durchzuführen. "Für einen derartigen Eingriff hätte es einen hochkompetenten Gefäßchirurgen gebraucht ", argumentierte er.

In der Verhandlung Ende März sollen weitere Zeugen befragt werden. Unter anderem die der Operation beiwohnende Anästhesieärztin, die sich für die heutige Verhandlung entschuldig ließ. Zudem beantragte die Verteidigung weitere Zeugen und ein spezifisches medizinisches Gutachten.

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