Prozess

Tiroler nach tödlichem Skiunfall von Kind verurteilt

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Der Pistenchef wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Pistenchef eines Skiliftes in Söll in Tirol ist am Dienstag am Bezirksgericht Kufstein wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 46-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 2.800 Euro, die Hälfte davon bedingt, weil er eine Schneekanone nicht ausreichend abgesichert haben soll. Ein sechsjähriges Mädchen, das gegen das Gerät geprallt war, erlitt dadurch tödliche Verletzungen.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Schneekanone zwar mobil gewesen sei, da sie aber stationär verwendet worden sei, hätte sie abgesichert werden müssen. Der Betriebsleiter hatte sich zu Verhandlungsbeginn nicht schuldig bekannt. Dem heutigen Prozess waren Ermittlungen eines Sachverständigen für Pistensicherheit vorausgegangen. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Jänner eine Obduktion des Kindes angeordnet.

Das tödlich verunglückte Mädchen war als Mitglied einer fünfköpfigen Schülergruppe in Begleitung eines staatlich geprüften Skilehrers und zweier Hilfsskilehrer auf der Piste "Stöckl Nr. 44" in der "Skiwelt Wilder Kaiser" gefahren. Kurz vor 14.15 Uhr kam es zu dem Unfall. Die Sechsjährige hatte die Kontrolle über ihre Ski verloren und die Umzäunung der Schneekanone durchbrochen. Dabei war das Mädchen seitlich mit dem Kopf gegen den am Standfuß der Schneekanone befindlichen Hydranten geprallt. Das Kind verstarb noch an Ort und Stelle.

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