Über Jahre hinweg hat die kriminelle Bande einen grenzüberschreitenden Handel mit Prostituierten betrieben.
Nach mehr als zehnmonatiger Verhandlungsdauer sind am Freitag im Tiroler Prozess wegen Zuhälterei und grenzüberschreitendem Prostituiertenhandel mit bis zu 235 Ungarinnen die Urteile gegen die verbliebenen sieben von insgesamt zehn Angeklagten gefällt worden. Dabei verhängte ein Innsbrucker Schöffengericht unbedingte Freiheitsstrafen von drei Jahren über die beiden "Köpfe". Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
Größter Zuhälterring Tirols
"Das war der größte
Zuhälterring, der je in Tirol aufgegriffen wurde", eröffnete Richter Günther
Böhler die Urteilsverkündung. Der 34-jährige erstangeklagte Stubaitaler
sowie der zweitangeklagte 51-jährige Innsbrucker seien die "Chefs" gewesen.
Sie haben das "Unternehmen", eine kriminelle Vereinigung, geleitet. Dabei
haben sie ungarische Prostituierte angeworben, indem sie ihnen "sehr gute
Verdienstmöglichkeiten" in Aussicht stellten um sie im Anschluss ausnutzten,
führte der Vorsitzende an. Die Verteidiger der beiden Verurteilten erbaten
sich Bedenkzeit.
Prozessbeginn geschwänzt
Der arbeitslose Hauptangeklagte
hatte sich in dem Verfahren zum Vorwurf der Zuhälterei schuldig bekannt, in
den Anklagepunkten des grenzüberschreitenden Prostituiertenhandels sowie der
kriminellen Vereinigung "wollte er die Beurteilung dem Gericht überlassen".
Zu Prozessbeginn im Juni 2008 war der Mann erst gar nicht erschienen - er
urlaubte mit Frau und Kind in Brasilien.
Handlanger
Über seinen 38-jährigen Bruder als Drittangeklagten
wurde eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten
verhängt. Der bisher unbescholtene Mann hatte als "Handlanger" im "straff
organisierten Unternehmen" fungiert.
Weitere Urteile
Die vier Ungarn, darunter eine Frau, wurden zu
teilbedingten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt. Ihnen
wurde die bereits verbüßte Vorhaft angerechnet.
Befragung per Videokonferenz
Seit 11. Juni 2008 wurde verhandelt.
Viele ungarische Zeuginnen waren nach Innsbruck zur Aussage gekommen, die
meisten wurden per Videokonferenz aus ihrem Heimatland angehört. Die ersten
Urteile mit teilbedingten Haftstrafen gegen drei Angeklagte, darunter eine
Frau, wurden bereits zwei Tage nach Prozessbeginn ausgesprochen.
Mehrere Jahre tätig
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Erst-
und Zweitangeklagten vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg Wohnungen in
Innsbruck an Prosituierte vermietet zu haben. Durch Aufschläge von 100 Euro
pro Tag pro Dame hätten die beiden Männer erheblich überhöhte Mieten
kassiert und sich damit unrechtmäßig bereichert. Zusätzlich habe der
Hauptbeschuldigte von den am Straßenstrich arbeitenden Frauen ein
"Standgeld" von 30 Euro pro Tag verlangt. Für die Präsentation im Internet
haben die Frauen wöchentlich 20 Euro zahlen müssen.