Wirbel um Villa

Nach Rauswurf von Porsche-Boss: Jetzt spricht Gemeinde

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Der Finanzchef von Porsche, Lutz Meschke, darf sein im Jahr 2014 in Going bei Kitzbühel erworbenes Chalet nicht mehr benützen. Was dahintersteckt. In oe24 spricht der Amtsleiter der Gemeinde.

Porsche-Finanzboss Lutz Meschke darf sein Anwesen im Stanglwirt-Ort Going bei Kitzbühel nur dann bewohnen, wenn er einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde beim Wilden Kaiser unterhält, berichtete die "Bild". Das war aber nicht der Fall. Bemerkt hat das eine "aufmerksame Goinger Bürgerin, keine direkte Nachbarin", heißt es vom Amtsleiter der Gemeinde Going gegenüber oe24.

Das Haus muss der Porsche-Boss nicht verkaufen, heißt es von Seiten der Gemeinde. Längst gibt es Verkaufsgerüchte am Stammtisch, die Gemeinde weiß von einem geplanten Verkauf noch nichts. Der Porsche-Manager hat noch drei andere Möglichkeiten. Er könnte seinen Lebensmittelpunkt nach Going verlegen, die Villa an einen Mieter vermieten, der seinen  Lebensmittelpunkt nach Going verlegt, oder er könnte die Villa einfach leer stehen lassen.

Dass er die Villa nicht weiterhin nur in der Freizeit nutzt, darüber wacht unter anderem ein besonderes Kontrollorgan: Eine Verwaltungsgemeinschaft aus 10 Gemeinden rund um Kitzbühel hat Gemeindebedienstete zu einer Wachgruppe zusammengefasst, die genau solche Fälle "überprüfen und Fakten sammeln".

Gericht gibt Bürgermeister bei Rauswurf recht

Bereits im Juli 2023 war der Rauswurf per Bescheid des Bürgermeisters erfolgt, der jetzt vom Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde. 

Porsche-Boss Meschke hatte angegeben, dass in der Stanglwirt-Gemeinde Going sein Hauptwohnsitz sei. Vor allem deshalb, weil er im Raum Kitzbühel Immobiliengeschäfte tätige, die seine regelmäßige Anwesenheit erfordern würden. Auch dass seine drei Kinder in Deutschland zur Schule gehen würden, spiele keine Rolle, nachdem er mit seiner Familie wenig Zeit verbringe. Gegenüber der Bild erklärte der Porsche-Vorstand: "Mein erster und steuerlich relevanter Hauptwohnsitz war und ist stets in Deutschland. Da ich das Haus in Österreich als zweiten Arbeitsplatz nutzte und dort sehr viel und häufig arbeitete, ging ich nach anwaltlicher Beratung in Österreich davon aus, dass ich dort einen weiteren Hauptwohnsitz unterhielt."

Haus um 1,5 Millionen Euro gekauft

Das Landesverwaltungsgericht teilte als zweite Instanz diese Auffassung nicht und sah vielmehr einen unzulässigen Freizeitwohnsitz Meschkes. Ihm steht nun noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen, auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist noch möglich.

Laut "Bild" hatte Meschke das Haus im Jahr 2014 um 1,5 Millionen Euro erworben. Damals habe es sich noch in Bau befunden und es wurde vorgegeben, dass es nur als Hauptwohnsitz und nicht als Freizeitwohnsitz benützt werden darf. Im Juli 2023 sei nach einer Anzeige einer Nachbarin der Bescheid des Bürgermeisters ergangen, gegen den der Stuttgarter Beschwerde eingelegt hatte. Mitte Jänner wurde die Causa am Tiroler Landesverwaltungsgericht in Innsbruck verhandelt und die Benützungsuntersagung bestätigt. 

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