Galt bisher nur in der U6 - Ausdehnung auf alle U-Bahn-Linien ab 15. Jänner
In dieser Woche dürfen Fahrgäste in der Wiener U-Bahn, falls sie nicht gerade mit der U6 unterwegs sind, noch ihren Hunger stillen - ab 15. Jänner ist es damit aber endgültig vorbei. Denn ab diesem Tag wird das nicht unumstrittene Essverbot auf alle U-Bahn-Linien ausgeweitet. Es gilt ausnahmslos für alle Speisen und wird auch kontrolliert. Strafen sind vorerst aber nicht geplant.
Das im Sommer von Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) angekündigte Verzehrverbot hat für intensive Debatten gesorgt. Denn es wurde nicht wie ursprünglich geplant nur für stark riechende oder schmutzende Speisen erlassen, sondern für feste Nahrung generell. Auch der Biss in ein simples Weckerl oder in einen Apfel ist nicht mehr gestattet.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Getränke - sofern sie nicht berauschend sind. Denn der Konsum von Alkohol wird in den Wiener Öffis schon länger geahndet. Dem Vernehmen nach war kurzfristig sogar angedacht, den Öffi-Kunden auch intensiver duftende Flüssigkeiten wie Kaffee nicht mehr zu erlauben. Davon wurde im Rathaus aber letztendlich Abstand genommen.
Nutzer der U6 müssen schon seit dem Herbst fasten, nun wird der Essensbann wie angekündigt auf die restlichen Linien (U1, U2, U3 und U4, Anm.) ausgedehnt. Die Hinweise werden derzeit angebracht, wie im Sima-Büro betont wurde. Auch eine Info-Offensive wird es wieder geben - genauso wie Durchsagen auf den Bahnsteigen.
Die Erfahrungen aus der U6 seien sehr gut, hieß es. Laut den Wiener Linien konnte der Reinigungsaufwand in den Garnituren reduziert werden. Verpackungsmüll oder Essensreste seien deutlich weniger geworden. Auch scheint die Vorschrift weitgehend beachtet zu werden. Das mit den Kontrollen beauftragte Sicherheitsteam habe bisher nur relative wenige Menschen auf das Verbot aufmerksam machen müssen, wurde zuletzt verlautbart.
Keine Strafen
Strafen soll es weiterhin nicht geben, wie betont wird. Man sei optimistisch, dass die Maßnahme auch im restlichen U-Bahn-Netz ohne Geldbußen gut funktionieren wird. Tatsächlich hatte es noch vor nicht allzu langer Zeit Verwirrung über mögliche Straf-Pläne gegeben. Solche seien bereits fix, hieß es in Medienberichten. Im Rathaus wurde dies umgehend dementiert.
Sollte sich die Stadt doch einmal für Sanktionen entscheiden, müsste sie das Verbot aber wohl noch klarer definieren. Denn derzeit wird etwa versichert, dass man Kindern keinesfalls ihre Kekse wegnehmen würde. Werden Strafen eingeführt, bliebe es den Wiener Linien aber wohl nicht erspart, eine Altersgrenze in Sachen Keksverzehr einzuführen.
Weiterhin erlaubt bleibt der Verzehr von Speisen am Bahnsteig. Das unterscheidet den Essensbann etwa vom Rauchverbot. Denn der Griff zum Glimmstängel ist auch in den Stationen - das gilt auch für die offenen - verboten.