Laut Statistik des Innenministeriums wurden seit Beginn der Maskenpflicht ab dem 11. April über 34.200 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verzeichnet.
Wien. Wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz hat die Polizei seit Mitte März österreichweit 34.200 Anzeigen sowie seit 11. April 7.308 Organmandate ausgestellt. Gesamt beläuft sich die Zahl der Anzeigen und "Masken-Strafzettel" auf 41.508. Die Anzahl der Anzeigen sei seit Ende April jedoch wieder rückläufig – so wurden mit Stand 16. Mai 32.960 Anzeigen und 6.182 Organmandate ausgestellt. Im direkten Vergleich stieg die Gesamtzahl Anzeigen und Organmandate somit von 16. Mai auf Anfang Juni um 6,04 Prozent.
Während der Coronavirus-Pandemie kam es immer wieder zu heftigen Debatten rund um die Höhe der Corona-Strafen – immer wieder wurden kontroverse Fälle von, laut Usern, Unverhältnismäßigkeit bei den Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz im Netz publik gemacht. Insbesondere der Fall eines niederösterreichischen Ehepaares, das wegen eines Besuchs bei Freunden beinahe 1.200 Euro Strafe bezahlen musste (Anm.: Die Strafe wurde vor Gericht aufgehoben) und der Fall eines Obdachlosen, der 500 Euro Strafe hätte zahlen müssen, führten zu zahlreichen Aufschreien der Twitter-Community.
Verwirrung um unterschiedliche Vorgangsweise der Bundesländer
Die Bundesländer gehen höchst unterschiedlich mit den während des Corona-Lockdowns verhängten Strafen für Privatbesuche um, ergab ein APA-Rundruf. Wien und Niederösterreich sprechen von Rückzahlung. Vorarlberg und Salzburg haben das Problem nicht, Tirol sieht den Bund am Zug. Das Gesundheitsministerium denkt aber nicht an einen Einlass.
Aufs Tapet kam die Frage, weil das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Strafe von 600 Euro für einen Privatbesuch aufhob, mit der Begründung, dass der "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Das Land - wo insgesamt 2.000 Anzeigen zum Covid-19-Maßnahmengesetz eingelangt sind - kündigte umgehend an, alle Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen. Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, kann sich an die zuständige Behörde wenden. Bei künftigen Beurteilungen werde die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden, teilte das Land mit.
Wien stellte zwar keine solche Generallösung in Aussicht, ließ aber wissen, dass eine Strafe zurückgenommen werden könne, wenn mit der strittigen Verordnung des Gesundheitsministers die Rechtsgrundlage nicht halte.
Nach derzeitigem Stand nicht mit dieser Frage konfrontiert ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Bisher ist kein Antrag eingelangt, der sich speziell gegen eine für einen Privatbesuch verhängte Strafe wendet. Dem Gerichtshof liegen derzeit etwa 70 Fälle mit Fragen betreffend die Corona-Gesetze bzw. Verordnungen vor, bis Mitte Juli ist mit einer Reihe von Entscheidungen zu rechnen.
Salzburg und Vorarlberg müssen nicht überlegen, wie sie auf die niederösterreichische Entscheidung reagieren. Denn Vorarlberg hat "die Strafabteilungen schon früh angewiesen, bei Privatbesuchen keine Strafen zu verhängen", hieß es im Amt der Vorarlberger Landesregierung auf APA-Anfrage: "Uns sind auch keine solchen Fälle bekannt."
Ebenso in Salzburg: Dort genoss die Polizei in den vergangenen Wochen den Ruf, bei Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz recht zurückhaltend gehandelt zu haben. Das spiegelt sich bei den Strafen für Privatbesuche wider: "Wir haben in Salzburg keinen solchen Fall", teilte eine Sprecherin des Landes mit. Auch beim Landesverwaltungsgericht sei keine solche Beschwerde anhängig, die Frage der Rückzahlungen stelle sich damit nicht.
Am Kärntner Landesverwaltungsgericht waren mit Stand Mittwoch noch keine Beschwerden zu den Coronagesetzen anhängig. Die Fristen laufen noch, die Verfahren liegen also noch bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten. Die Nachfrage dort zeigte, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich vorgegangen wurde.
Im Bezirk Villach geht man davon aus, dass die Strafen halten werden. Denn: Man habe nur das Betreten öffentlichen Raums ohne berechtigten Grund angezeigt - nicht den Privatbesuch selbst.
In der Steiermark waren Strafen für Privatbesuche nach Auskunft des Landes "bisher kein Thema". Zuständig seien die Bezirkshauptmannschaften. Nun wolle man bei diesen erheben, um wie viele Strafen es überhaupt in der Steiermark geht. Vorerst keine Informationen gab es aus Oberösterreich.