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Anwalt im Interview

Mordverdacht: Promi-Winzer "versteht die Welt nicht mehr"

Gegenüber oe24 weist Top-Anwalt Michael Dohr die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten zurück - der steirische Winzer sitzt in St. Pölten wegen Mordverdachts in U-Haft.

Dieser Fall regt das ganze Land auf: Unter Mordverdacht sitzt ein Promi-Winzer aus der Steiermark seit dem 15. Juli in U-Haft. Der gutaussehende 57-Jährige soll beim Tod seiner 71-jährigen Lebensgefährtin nachgeholfen haben, weil er ein Millionenerbe wollte.

Promi-Winzer wegen Mordverdacht in U-Haft.

Promi-Winzer wegen Mordverdacht in U-Haft. 

Die Millionärin war nach einem Schlaganfall pflegebedürftig gewesen. Anfang des Jahres entschied sie sich schließlich für eine Sterbeverfügung, die nunmehr in Österreich erlaubt ist. Die Schwerkranke wurde dafür noch von zwei Ärzten befragt, das Mittel, es handelt sich um Pentobarbital Natrium, welches auch in der Schweiz in Sachen Freitod verwendet wird, hatte die 71-Jährige auch schon zu Hause - jetzt wirft die Staatsanwaltschaft dem Winzer vor, nachgeholfen worden zu sein, obwohl die Frau angeblich keinen Sterbewillen mehr gehabt habe.

Anwalt weist alle Vorwürfe zurück

Auf oe24 nahm am Mittwoch Top-Anwalt Michael Dohr zu den Vorwürfen Stellung - und wies diese samt und sonders zurück: "Mein Mandant versteht die Welt nicht mehr."

Dohr weist vor allem das vorgebliche Mordmotiv zurück: Er habe die 71-Jährige beim Reiten kennengelernt, es habe sich eine platonische Freundschaft entwickelt. Schon 2022 habe die Millionärin seinen Mandanten als Alleinerben eingesetzt." Und ihm dann alle Immobilien und Vermögenswerte geschenkt. "Es gibt also kein Motiv, sie zu töten, er hatte ja alles schon."

Im Februar dieses Jahres habe die Frau nach einem Schlaganfall dann - schwer krank - einen Sterbewillen geäußert, der gesetzeskonform von zwei Ärzten bestätigt worden sei. Zwei Wochen danach sei die Frau dann nach Einnahme des "Sterbemittels" Natrium Pentobarbital im niederösterreichischen Böheimkirchen gestorben. Dohr bestätigt, dass der Winzer seiner Freundin "das Mittel hingestellt hat" - bei der Einnahme geholfen habe er ihr aber nicht, das sei auch nicht erlaubt.

Das Problem des Winzers: Der Pfleger der 71-Jährigen habe ein Tonband vorgelegt, in dem die Frau sagt, nicht mehr sterben zu wollen. Dohr weist das zurück: "Die Frau kannte diesen Pfleger ja gar nicht, vor einem Fremden gibt man das nicht zu."

Wie geht es jetzt weiter? Dohr kündigt eine neuerliche Einvernahme seines Mandanten für kommende Woche an und hofft auf ein Umdenken der Staatsanwaltschaft. Auch das Gesetz über die Sterbehilfe müsse wohl überdacht werden, "denn natürlich helfen da ja die nächsten Angehörigen - und die sind ja meistens dann auch jene Personen, die im Testament bedacht werden", so Dohr.

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