33-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nicht rechtskräftig.
Ein 33-jähriger Tiroler ist am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Untreue und Veruntreuung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angestellte soll den Ötztaler Tourismusverband um rund 1,3 Mio. Euro erleichtert haben, indem er über Jahre hinweg laufend kleine Beträge abzweigte. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, der Angeklagte hatte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
"Vollinhaltlich geständig"
Der 33-Jährige bekannte
sich zu Beginn der Verhandlung "vollinhaltlich geständig". In seiner
Funktion als Leiter der Buchhaltung nahm er bei Bedarf Geld aus dem Tresor
und erstellte im Nachhinein entsprechende Belege. Diese verbuchte er dann
zumeist als Portokosten. Über fünf Jahre blieben die fehlenden Beträge
unbemerkt. Erst als Anfang des vergangenen Jahres eine neue Mitarbeiter mit
der Leitung der Finanz- und Controllingabteilung betreut wurde, kam die
Sache ans Licht.
Laut Staatsanwältin Christine Brucker finanzierte der Angeklagte auf diese Weise seinen "aufwendigen Lebensstil". Unter anderem soll er regelmäßige "Luxusreisen" nach Südafrika, Neuseeland, Australien, Kanada und Japan unternommen und dabei Hotel- und Einkaufsrechnungen in Höhe von jeweils mehreren Tausend Euro gesammelt haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung seien 27 Bankomat- und 16 Kreditkarten unterschiedlicher österreichischer Banken sichergestellt worden. Zudem sei der Beschuldigte in der Planung äußerst raffiniert vorgegangen, unter anderem habe er zur Verschleierung ein "fiktives Wirtschaftsjahr" angelegt.
"Suchtverhalten"
Verteidiger Richard Leitner ortete
eine Reihe von Milderungsgründen: Sein Mandant sei geständig gewesen, sei
bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und
habe einen "ordentlichen Lebenswandel" gehabt. "Außerdem hat er alles
unternommen, um den Schaden wieder gut zu machen und zur Wahrheitsfindung
beizutragen", sagte der Verteidiger. Sein Lebensstil sei als Ausdruck seines
"Suchtverhaltens" zu sehen. Er habe schließlich lauter wahllose Käufe damit
bestritten, wie beispielsweise unzählige DVD und Rasierapparate.
Die Vorsitzende Richterin Verena Offer erkannte das Geständnis des Angeklagten als mildernd an. Erschwerend sei jedoch die "horrende Schadenssumme" und der lange Zeitraum zu werten gewesen. Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe seien "Schuld und Tat angemessen". "Sie haben eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt", betonte Offer. Der 33-Jährige wurde zudem dazu verurteilt, den Schaden wieder gut zu machen.