Verfassungsgerichtshof sah wenig Aussicht auf Erfolg des Einspruchs.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Einspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) gegen die Buwog-Anklage abgewiesen. Das berichtete Ö1 am Mittwoch. Grasser und weitere Angeklagte hatten die Einspruchsfrist als zu kurz kritisiert. Der VfGH hat die Anträge abgewiesen, weil keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehe.
Rechtskräftig ist die Anklageschrift dadurch noch nicht, heißt es in dem Ö1-Bericht: Der Buwog-Akt liegt derzeit beim Oberlandesgericht Wien. Es wurden inhaltliche Einsprüche gegen die Anklage erhoben, die derzeit von einem Richtersenat geprüft werden.