Kuratorium warnt

Viertel der Fahrer hält zu wenig Abstand auf Autobahn

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Weniger als acht Zehntelsekunden hinter ihrem Vordermann ist ein Viertel der Lenker auf der ersten - also äußerst rechten Spur - unterwegs.

Acht Zehntelsekunden - das ist der Abstand, den rund ein Viertel der österreichischen Pkw-Lenker auf Autobahnen bei einem Tempolimit von 130 km/h auf der ersten - also äußerst rechten Spur - unterschreitet. "Muss der vorausfahrende Fahrzeuglenker eine Vollbremsung einleiten, prallt so ein Drängler unweigerlich auf den Vordermann - mit einer Restgeschwindigkeit von rund 40 km/ h", rechnet Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) vor. "Durch Monotonie und Müdigkeit sind auf Autobahnen auch Reaktionszeiten von zwei Sekunden nicht ungewöhnlich, in diesem Fall würde die Aufprallgeschwindigkeit bereits bei fast 100 km/h liegen - und das endet in den meisten Fällen tödlich."

Bei 100km/h mind. 3 Sek. Abstand
Bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h sollte man einen Abstand von mindestens drei Sekunden halten. Wie das KfV beobachtete, halten die Autofahrer insgesamt auf Autobahnen einen Zeitabstand von durchschnittlich 1,33 Sekunden ein.

Von Jänner bis Juli dieses Jahres wurden auf Österreichs Straßen 4.995 Auffahrunfälle mit 6.994 Verletzten gezählt. Das entspricht etwa einem Viertel aller Unfälle mit Personenschaden. 32 Menschen wurden dabei getötet. Rund 43 Prozent der von Jänner bis Juli 2006 gezählten 1.208 Unfälle auf Autobahnen waren Auffahrunfälle, 15 der 51 auf Autobahnen getöteten Menschen waren darin verwickelt.

Steirer top, Salzburger flop
Am diszipliniertesten sind die Steirer: Dort ließen die Autofahrer im Schnitt einen Abstand von 1,68 Sekunden bei erlaubten 130 km/h zu. Das krasse Gegenteil ist hingegen in Salzburg der Fall. Mehr als 54 Prozent der auf Salzburger Autobahnen beobachteten Pkw-Fahrer "klebten" mit einem Abstand von maximal 0,8 Sekunden am Heck des Vordermanns.

Bis zu 2.180 Euro Strafe
Die Pflicht zum Einhalten eines Sicherheitsabstandes ist übrigens in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert: Der Lenker muss stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er jederzeit anhalten kann, auch wenn das Kfz plötzlich abbremst. Wurde mit technischen Messgeräten ein unzureichender Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,39 Sekunden festgestellt, gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister. Zusätzlich müssen diese "Drängler" mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Bei weniger als 0,2 Sekunden ist der Führerschein für mindestens drei Monate futsch.

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