Urteil in Vorarlberg

Gericht: Polizei darf Klima-Aktivisten nicht an Haaren reißen

Teilen

Ein Mitglied des Vorarlberger Verfassungsschutzes hatte die Aktivistin an den Haaren zu Boden gerissen.

Mitte Dezember des letzten Jahres störten Klimaaktivisten von "Extinction Rebellion" eine Landtagssitzung in Vorarlberg. Zehn Aktivisten erhoben sich mit zwei Transparenten auf der Tribüne erhoben und versuchten, zu Wort zu kommen. Die Klima-Aktivisten wurden schließlich von Sicherheitskräften und Polizisten hinausgebracht.

Wie auf einem Video zu sehen ist, zerrte ein Mitglied des Vorarlberger Verfassungsschutzes die Aktivistin Marina Hagen-Canaval an den Haaren zu Boden. Die Aktivistin legte Beschwerde ein und bekam nun Recht. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Daniel G. war demnach nicht befugt einzugreifen, sein Vorgehen war ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Der Beamte verletzte durch sein herabwürdiges Verhalten die Menschenwürde der Aktivistin.

 

 

 

Die Klima-Aktivisten von Extinction Rebellion reagierten in einer Aussendung sehr zufrieden.  „Die Entscheidung des Vorarlberger Verwaltungsgerichts zeigt: Hass und Gewalt gegen Klima-Aktivistinnen haben auch im Verhalten von Vertretern der Exekutive nichts verloren.“


  
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.