In Bludenz

Verfassungsgerichtshof kippte Bettelverbot

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Das Verbot sei 'gesetzeswidrig und daher aufzuheben'.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Bludenzer Innenstadt aufgehoben. Das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot war laut Entscheidung vom 22. September von der Stadtverwaltung nicht ausreichend begründet, teilte der VfGH am Donnerstag in einer Aussendung mit. Das Verbot sei damit "gesetzeswidrig und daher aufzuheben".

Argumente nicht ausreichend

Der VfGH schloss sich damit den Bedenken des Landesverwaltungsgerichtes an, dass der Nachweis für das Vorliegen eines Missstandes, der gemäß Vorarlberger Sicherheitsgesetz auch für ein Verbot des "stillen" Bettelns erforderlich ist, nur teilweise erbracht wurde. Das Höchstgericht erkannte in seiner Entscheidung an, dass "aufgrund der örtlichen Verhältnisse an manchen Orten und zu manchen Zeiten" die Benützung des öffentlichen Raumes auch durch "stille Bettler erschwert wird". Das Bludenzer Bettelverbot verbiete stilles Betteln aber nicht nur "an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten, sondern flächenmäßig ohne jegliche Differenzierung", begründete der VfGH seine Entscheidung.

Die von der Stadtverwaltung eingebrachten Argumente für ein derart umfassendes Verbot sah das Gericht als nicht ausreichend an. Die Verordnung wird laut VfGH ohne Reparaturfrist aufgehoben.

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