Gutachten enthüllt

So gefährlich ist der Hadishat-Täter

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Der Gutachter Peter Hofmann zeichnet in seiner fast 100 Seiten langen Analyse ein düsteres Bild von Robert K. (16).

Das Wichtigste an dem Gutachten des renommierten Gerichtspsychiaters (der unter anderem auch den Grazer Amokfahrer unter die Lupe genommen hat) zusammengefasst:

Bei Robert K. findet sich zur Tatzeit zwar eine „schwerwiegende Persönlichkeitsstörung“, die auch bereits die Psychologin Dorothea Stella-­Kaiser feststellte.

Laut Hofmann sei der 16-Jährige aber zurechnungsfähig gewesen (die Voraussetzungen für § 11 StGB seien nicht gegeben), da der mutmaßliche Mädchenmörder zum fraglichen Zeitpunkt – als der Gymnasiast im Mai die 7-jährige Hadishat in der Dusche tötete – „keine handlungsbestimmende schwere Geisteskrankheit oder tiefer greifende Bewusstseinsstörung hatte“.

 

Video zum Thema: Fall Hadishat: Täter ist zurechnungsfähig

 

Mordprozess

Eine Verhandlung nur über die Frage einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher komme daher nicht infrage. Robert K. muss sich ­einem Mordprozess stellen und kann dabei als Jugendlicher 15 Jahre ausfassen.

Dass er nach Verbüßung der etwaigen Höchststrafe dennoch in Psychoverwahrung muss, drängt sich nach weiteren „Bomben“ im Gutachten des Psychiaters auf: Demnach hat Robert K. nämlich durch die Bluttat und die sozialen Veränderungen (sprich, durch die Haft) jetzt das „Vollbild ­einer Schizophrenie“.

Seine Anwältin Liane Hirschbrich zu ÖSTERREICH: „Mir war eine solche Ursache für seinen Krankheitsausbruch bisher nicht bekannt.“

Hirschbrich
© privat

Star-Anwältin Lianie Hirschbrich vertritt den Verdächtigen Robert K.

Er redet mit seinem Opfer

An dem betreuten Ort, an dem sich der Sohn einer aus Tschetschenien zugewanderten Familie jetzt befindet  - und der nicht näher kommuniziert werden soll –, weil angeblich 20.000 Euro Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden sein sollen, hat er mehrere Selbstmordversuche hinter sich und redet unter anderem mit dem von ihm getöteten Opfer. Und sieht sich von „kleinen traurigen blassen Mädchen verfolgt“ mit „entstellten Gesichtern und zerfetzten Körpern“. Auf der anderen Seite beschützen ihn zwei Figuren aus dem Computerspiel League of Legends, die immer an seiner Seite sind, dann wieder fühlte er sich, als wären 10 Personen in ihm vereint und führt Selbstgespräche mit mehreren Stimmen.

Dezidiert stellt der Gutachter dazu fest, dass „die aktuellen Symptome eindeutig sind“ und dass man davon ausgehen müsse, „dass dies eine Entwicklung nach der schwerwiegenden Straftat ist“.

Extreme Gefährlichkeitsprognose

Für die Zukunft des Teenagers stellt Hoffmann eine extreme Gefährlichkeitsprognose aus: Man könne davon ausgehen, dass die emotionale Kontrollfähigkeit und das kritische Bewusstsein in Zukunft derart abbauen, dass K. absolut unberechenbar sein wird“, erfuhr ÖSTERREICH. Weitere Bluttaten wären damit zu befürchten.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

 (kor)

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