Waris

Prozess in Wien

Waris (1) totgebissen: Nur 6 Monate Haft für Hundebesitzerin

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18 Monate Haft für Hundebesitzerin, 6 davon unbedingt

Zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen die Besitzerin eines Rottweilers verurteilt worden, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Das Kleinkind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital.
 
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Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzengeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
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Maulkorbpflicht ignoriert 

Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen", erklärte die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac), eingangs der Verhandlung. Der Hund sei bis dahin "nie auffällig" gewesen.
 
Das entsprach allerdings insofern nicht den Tatsachen, als der Rottweiler in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen hatte. Aufgrund dessen wäre die Angeklagte - ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen - gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.
 
Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Sie war mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hielt den Rottweiler nicht an der kurzen Leine, als sich gegen 20.15 Uhr ihre Wege in der Ziegelhofstraße mit denen der Großeltern des Buben kreuzten, die mit dem 17 Monate alten Kind einen abendlichen Spaziergang unternahmen. Die beiden hatten den Buben in die Mitte genommen und schaukelten ihn spielerisch in die Höhe, was den Kampfhund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.
 
Die Angeklagte gab zu, "nicht vorausblickend gegangen" zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: "Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet." Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann "von einer Sekunde auf die andere mitgerissen", schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch "probiert", ihn von dem Buben "wegzubringen", was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie "in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand" versetzt.
 

Zeugin schlug auf Hund ein 

Eine 40-jährige Frau, die der Angeklagten und deren Rottweiler in einem Abstand von wenigen Metern gefolgt war, wurde zufällig Zeugin der Kampfhund-Attacke. Während die Hundehalterin - möglicherweise aufgrund ihrer Alkoholisierung - nicht in der Lage war, ihr wild gewordenes Tier zu bändigen, ging die Freizeitpädagogin, die selbst einen Hund besitzt, couragiert dazwischen.
 
Sie habe den Rottweiler am Halsband gepackt, zu Boden gedrückt und mit dem Unterarm fixiert, schilderte die zierliche 40-Jährige Richter Gerald Wagner. Dann habe sie dem Hund "ins Gesicht gehaut, dass er los lässt. Ich habe fünf bis sechs Mal hingehaut mit der Faust". Der Besitzerin des rabiaten Kampfhunds habe sie "Ziehen Sie den Hund weg!" zugerufen. Als der 17 Monate alte Bub endlich befreit war, habe sie "überall Blut" wahrgenommen. Weil ihr in der Aufregung die Telefonnummer der Rettung nicht einfiel, sei sie zum nächsten Haus gelaufen und habe gegen die Fensterscheiben geschlagen und die Alarmierung der Rettungskräfte veranlasst. Dann sei sie zurück zum Tatort gerannt, wo sie sich kurzerhand ihr T-Shirt auszog: "Ich wollte dem Kind den Kopf zusammenbinden."
 
Eine zweite Augenzeugin meinte, die Angeklagte habe auf sie "ein bisschen schockiert" und nicht betrunken gewirkt. Jene fühlte sich "nicht dramatisch" alkoholisiert, "sonst wär' ich gar nicht rausgegangen", wie die 49-Jährige zuvor dem Richter anvertraut hatte. Nach dem Vorfall habe sie sich "in einem Schockzustand" befunden, habe drei Wochen bei einer Freundin verbracht und sich nicht mehr nach Hause getraut, weil Reporter ihre Wohnung belagert hätten. "Beim Arzt war ich auch noch, weil ich nicht schlafen konnte", gab die Angeklagte zu Protokoll.
 
Auf die zeugenschaftliche Einvernahme der Großeltern wurde verzichtet, um diese nicht zu retraumatisieren, wie der Richter meinte. Der Vater des getöteten Buben verfolgte die Verhandlung als Zuhörer. Die Angeklagte habe sich bei der betroffenen Familie schriftlich entschuldigt, erklärte deren Rechtsvertreterin Nadine Illetschko. Die 49-Jährige habe aufgrund des tödlichen Hundebesitzes und der zahlreiche Medienberichte ihren Job verloren. Der bissige Rottweiler wurde eingeschläfert.

Tragödie beherrschte die Schlagzeilen

 
Die schreckliche Tragödie beherrschte im Herbst des Vorjahres die Schlagzeilen und führte sogar zur Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Wien: Listenhund „Joey“, der schon einmal jemanden gebissen hatte (was sich aber im Bekanntenkreis der Halterin abgespielt hatte und nicht angezeigt worden war), fiel in der Donaustadt über das einzige Kind einer jungen Familie mit indischen Wurzeln her, das mit seinen Großeltern am Gehsteig „Engelchen flieg“ spielten.

Die mit 1,4 Promille erheblich alkoholisierte Rottweiler-Besitzerin konnte ihren bulligen Rüden nicht halten, und der Rottweiler biss dem Jungen in den Kopf. Zwei Wochen lag der Einjährige auf der Intensivstation, doch alle Bemühungen der Ärzte waren letztlich vergebens. „Joey“ wurde hernach eingeschläfert.

Lydia W. (48) wurde heute beim Prozess zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Die 48-Jährige muss also ins Gefängnis.

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