Erlangte traurige Berümtheit

Acht Jahre Haft für aus Prügel-Video bekannte junge Wienerin

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Eine mittlerweile 22-jährige Wienerin, die im Jahr 2016 mit einem Prügel-Video viral gegangen war und für Schlagzeilen gesorgt hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht wegen schweren Raubes und falscher Zeugenaussage zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Sie schlug nach der Urteilsverkündung die Hände über dem Kopf zusammen und erbat nach Beratung mit ihrer Verfahrenshelferin Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 22-Jährige, die mittlerweile zum Islam konvertiert ist und die bei der Verhandlung Kopftuch trug, war zu sämtlichen inkriminierten Fakten nicht geständig. Vor sieben Jahren hatte die nunmehr junge Frau vor einem Einkaufszentrum in Wien-Donaustadt mit mehreren Bekannten ein 15 Jahre altes Mädchen verprügelt, gedemütigt und beschimpft. Das Opfer erlitt unter anderem einen Kieferbruch. Die Aggressoren filmten die Tat, das Video verbreitete sich auf Facebook und wurde mehr als 4,5 Millionen mal angesehen und Zehntausende Male geteilt. Seither fasste die damals 16 Jahre alte Gewalttäterin drei Vorstrafen aus, zuletzt bekam sie 18 Monate teilbedingt.

Nun ging es vor allem um einen schweren Raub an einem 17-Jährigen, an dem die 22-Jährige der erstinstanzlichen Entscheidung zufolge beteiligt war. Der Bursch war am 17. April 2022 - der Nacht auf den Ostersonntag - am Nachhauseweg, als ihm beim Aussteigen aus dem Nachtbus drei Personen folgten: ein junger Mann und zwei vollverschleierte Frauen. Der Mann bat den 17-Jährigen zunächst um Feuer und dann um Geld, als er beides nicht erhielt, kassierte der 17-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht. Der Jugendliche erlitt einen verschobenen mehrfachen Nasenbeinbruch. Die mitbeteiligten Frauen nahmen ihm das Handy ab bzw. durchwühlten seinen Rucksack.

Dank eines Videos aus den Überwachungskameras der Wiener Linien konnte der männliche Tatverdächtige ausgeforscht werden - es handelte sich dabei um den damaligen Freund der nunmehr Angeklagten, der in einem separaten Verfahren für den Raub sowie zwei Körperverletzungen bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde. Er hatte ebenfalls eine achtjährige Freiheitsstrafe ausgefasst, die bereits rechtskräftig ist. Als Zeuge belastete der 23-Jährige jetzt seine Ex-Freundin, mit der er seinen Angaben zufolge nach wie vor nach islamischem Recht verheiratet ist: "Aber das gilt nicht, wir haben uns getrennt." Eine der beiden von der Überwachungskamera aufgenommenen Vollverschleierten sei "hundertprozentig eindeutig" die Angeklagte, die andere eine Freundin der 22-Jährigen, von der er nur den Vornamen kenne.

Die 22-Jährige stellte das in Abrede: "Ich war da nicht dabei." Und keck meinte sie in Richtung des Schöffensenats (Vorsitz: Stefan Erdei): "Wie wollen Sie erkennen, wer die da auf den Bildern sind? Da sieht man ja nicht mal die Augen."

Die zweite Anklagepunkt, in dem die junge Frau schuldig erkannt wurde, hatte sich auf ihre Aussage im Verfahren gegen ihren Ex-Freund bezogen, in dem sie als Zeugin die Unwahrheit gesagt haben soll. Sie hatte unter Wahrheitspflicht ihre Beteiligung am Raub am 17-Jährigen entschieden bestritten.

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