Wien

Banker tot: Stiefbruder nicht mehr in U-Haft

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Nach ergänzenden Gutachten "kein dringender Tatverdacht in Richtung Mord".

Der Banker, der in der Nacht auf den 18. September 2015 seinen Stiefbruder in einer Wohnung in Wien-Währing erschossen hat, wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat am Montag die Enthaftung des Beschuldigten verfügt, teilte Sprecher Friedrich Köhl mit.

"Die von der Staatsanwaltschaft ergänzend eingeholten schusstechnischen und chemischen Sachverständigengutachten konnten die Unfallvariante des Beschuldigten nicht widerlegen, weshalb im jetzigen Ermittlungsstadium kein dringender Tatverdacht in Richtung Mord mehr aufrechterhalten werden kann", informierte die Staatsanwaltschaft. Die Gutachten waren auf Antrag des Verteidigers erweitert worden.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte Köhl mit. Obwohl der Vorfall in Wien passiert ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Damit wollen die Strafverfolgungsbehörden jeglichen Anschein einer möglichen Befangenheit vermeiden, weil die Ex-Frau des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Wien arbeitet.

In der Nacht der tödlichen Schussabgabe hatte der 44-jährige Bankvorstand die Polizei gerufen und von einem Unfall gesprochen. Er habe seinem Stiefbruder eine seiner beiden Waffen gezeigt, die er legal besessen hat, als sich unabsichtlich ein Schuss löste. Bei seiner Festnahme hatte der 44-Jährige mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der 42-jährige Banker, der im gleichen Unternehmen wie sein Stiefbruder beschäftigt war, wurde von einem Projektil der Waffe in den Kopf getroffen.

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