"Lediglich verteidigt"

Detektiv prügelt auf Frauen ein

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Ein Vorfall in einer Müller-Filiale in Floridsdorf lässt derzeit die Wogen hochgehen.

Folgende Szenen sollen sich am Donnerstag in einem Drogeriemarkt am Spitz abgespielt haben: Sevda und Kübra (beide 18, Namen von der Redaktion geändert) waren mit einer Verwandten, die ihr Baby im Kinderwagen mit sich führte, in der Filiale einkaufen. Sie zahlten mit der Bankomat-Karte, dennoch piepste es beim Verlassen des Geschäfts. Obwohl auch andere Kunden den Markt verließen, wurden nur die beiden Türkinnen aufgehalten.

Daraufhin gingen sie zweimal durch die Diebstahlsbarriere, wobei kein Alarm losging. „Trotzdem wurden wir weiter wie Ladendiebinnen behandelt und aufgefordert, auf den Kaufhausdetektiv zu warten“, erzählt Kübra.

Nach ihren Angaben kam der Hüne auf sie zugeschossen und entriss ihnen die Handtaschen. Als die jungen Frauen daraufhin ankündigten, die Polizei zu rufen, eskalierte die Situation.

Mädchen als "Kopftuch-
Schlampe" beschimpft

Vor den Augen Dutzender Zeugen soll der 50-jährige Detektiv (ein Pole) Sevda als „Kopftuch-Schlampe“ bezeichnet haben und ihre Freundin am Arm gepackt, auf den Boden gerissen, an den Haaren gezogen, sie mit den Füßen getreten und mehrmals gegen eine Kühlvitrine geschleudert haben. Videos und Fotos kursieren auf Facebook.

Als Sevda einen Deospray gegen den Angreifer einsetzen wollte, wurde auch sie rüde zu Boden geworfen.

Polizeisprecher Daniel Fürst bestätigt den Vorfall (der in der türkischen Community sogar zu Boykottaufrufen gegen Müller geführt hat): „Es gibt zwei Anzeigen wegen Körperverletzung gegen den Angestellten und eine wegen versuchter Körperverletzung gegen die Frauen.“ Müller postet im Internet: „Nach Sichtung des kompletten Videomaterials auf den Überwachungskameras unserer Filiale Floridsdorf können wir euch mitteilen, dass sich die Vorwürfe gegen unseren Hausdetektiv nicht bestätigen. Vielmehr wurde dieser ohne Vorwarnung von den drei Kundinnen angegriffen. Der Detektiv hat sich lediglich verteidigt.“ Die Ermittlungen laufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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