Der Mörder von drei Sex-Arbeiterinnen, Ebadullah A., ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig.
Das 65-seitige Gutachten von Gerichtspsychiater Peter Hoffmann über den mutmaßlichen Dreifachmörder aus Wien spricht eine deutliche Sprache. Laut dem Experten lag bei dem Tatverdächtigten Ebadullah A. am Tag der Bluttat eine paranoide Schizophrenie vor.
Somit seien die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensich-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Abs. 1 StGB erfüllt.
"Wie ich von Anfang an betont habe, handelt es sich um einen kranken Menschen" sagt sein Verteidiger Philipp Springer. "Da der Gutachter eine Gefährlichkeit meines Mandanten festgestellt hat, rechne ich mit einer Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch." Ein normales Gefängnis käme damit nicht in Frage.
Anwalt Philipp Springer verteidigt den Afghanen.
Hält sich selbst für gesund
Ebadullah A. hingegen hält sich selbst für gesund und ist laut Gutachter "krankheitsuneinsichtig" und lehne eine Behandlung ab. "Auf sich alleine gestellt würde er in dauerpsychotischem Zustand mit enormen Aggressionspotential und höchster Gefährlichkeit in der Gesellschaft unterwegs sein", heißt es weiter.
Dem 27Jährigen wird vorgeworfen, am 23. Februar drei Sex-Arbeiterinnen in einem Asia-Massagestudio in Brigittenau mit unzähligen Messerstichen, auf ein Opfer hatte er 60 Mal eingestochen, brutal ermordet zu haben. Mit blutverschmierter Kleidung konnte Ebadullah A. in der Nähe festgenommen werden. Er selbst soll nach seiner Verhaftung angegeben haben, von einer Hexe in Serbien verhext worden zu sein. Die Stimme Gottes habe ihm befohlen, Ungläubige wie Prostituierte umzubringen.