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Förderaktion für altersgerechten Wohnungsumbau

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Bis zu 4.200 Euro gibt es an Förderung.

Ab 26. November 2014 erhalten auch Wienerinnen und Wiener ab 65 Jahren, die keine Pflegestufe haben, eine finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen, die einer verbesserten Barrierefreiheit dienen. Für altersgerechte bauliche Maßnahmen, zum Beispiel den Umbau von Sanitärräumlichkeiten, ist dann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 4.200 Euro möglich. Ermöglicht hat die Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: "Die Mehrzahl der Seniorinnen und Senioren in Wien möchte möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben. Dazu leistet die Stadt Wien nun einen weiteren Beitrag. Die neue Förderung richtet sich gezielt an Personen und Haushalte, die über ein geringeres Einkommen verfügen. Speziell diese Bevölkerungsgruppe soll bei aufwändigeren Maßnahmen zur Barrierefreiheit finanziell entlastet werden."

 

Bis zu 4.2000 Euro Förderung

Die Aktion der Stadt Wien soll vorerst bis 31. Dezember 2019 laufen. Die Förderung umfasst 35 Prozent der Kosten und maximal 4.200 Euro. Sie kann von Mieterinnen und Mietern sowie von Eigenheim- und Kleingarten-Besitzerinnen und -besitzern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt.

 

Förderbar sind Investitionskosten von 3.000 bis 12.000 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen. Dazu zählen etwa Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang (Rampe, Plattformlift, Hebebühne, motorische Türöffnungshilfe) sowie Ein- und Umbauten für einen seniorInnen-gerechtes Bad (tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen, bodenebene Dusche, unterfahrbarer Waschtisch, Duschsitze, Thermostatarmatur im Sanitärbereich).

Förderung für altersgerechten Umbau: 220 KB PDF

Einkommensgrenzen

Um soziale Fairness zu gewährleisten, ist die Förderung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Diese haben sich bereits im sozialen Wohnbau bewährt. Im Jahr 2014 sind dies:

  • Bei einem Ein-Personen-Haushalt 21.581 Euro netto
  • Bei einem Zwei-Personen-Haushalt 32.158 Euro netto
  • Bei einem Drei-Personen-Haushalt 36.393 Euro netto
  • Bei einem Vier-Personen-Haushalt 40.621 Euro netto

 

Im Rahmen eines Beratungsgespräches in der Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser(MA 25) erhalten Seniorinnen und Senioren detaillierte Informationen zur Förderung sowie wichtige Tipps rund um die beabsichtigten Umbaumaßnahmen. Die Expertinnen und Experten helfen, die beste, individuell abgestimmte Lösung zu finden.

 

Service

Nähere Informationen zur neuen Förderung für altersgerechte Umbaumaßnahmen sind bei der Stadt Wien erhältlich.

  • Beratungsstelle: MA 25 – Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien
    • Ort: 20, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.10
    • Telefon: +43 1 4000-25345
    • E-Mail: ks@ma25.wien.gv.at
    • Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr beziehungsweise nach telefonischer Vereinbarung
    • Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr

 

  • Informations- und Einreichstelle: MA 25/MA 50 InfoPoint
    • Ort: 20, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.09
    • Telefon: +43 1 4000-74860
    • E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
    • Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
    • Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
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