Ein 47-jähriger Algerier ist am Dienstagabend am Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf freigesprochen worden, einen damals 38-jährigen Landsmann bei der Reichsbrücke in Wien-Donaustadt mit einer Schusswaffe vorsätzlich getötet zu haben.
Die Geschworenen verwarfen in dem Mordprozess die Anklage einstimmig. Staatsanwalt Bernd Ziska akzeptierte diese Entscheidung, er gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Freispruch ist damit bereits rechtskräftig.
"Sie werden jetzt gleich enthaftet", teilte der vorsitzende Richter dem gebürtigen Algerier mit. Dieser bedankte sich überschwänglich beim Gericht, ehe er von der Justizwache abgeführt wurde.
Nach Schuss in Oberschenkelarterie verblutet
Verfahrensgegenständlich war der gewaltsame Tod eines im Tatzeitpunkt 38 Jahre alten Algeriers, dessen Leiche ein Lkw-Fahrer am 19. Dezember 2008 auf einer Parkbank in der Nähe der Reichsbrücke entdeckt hatte. Der Mann war an den Folgen einer Schusswunde verblutet. Wie sich bei der Obduktion der Leiche zeigte, hatte ihm jemand mit einer Pistole in den rechten Oberschenkel geschossen, wobei das Projektil die Arterie zerfetzte. Der Angeschossene schleppte sich noch zu einer Parkbank, wobei er eine 20 Meter lange Blutspur nach sich zog. Dort starb er, wobei laut Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp zumindest drei Minuten ab dem Treffer ins Bein vergangen sein dürften, ehe der Verletzte infolge des starken Blutverlusts das Bewusstsein verlor.
Jahrelange Fahdnung nach Algerier
Der Angeklagte, nach dem jahrelang vergeblich mit internationalem Haftbefehl gefahndet worden war, ehe er am 7. Juni heurigen Jahres in Stockholm festgenommen werden konnte, bestritt in dem Indizienprozess, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. Der Staatsanwalt zeigte sich dagegen überzeugt, dass der Mann insgesamt zwei Mal auf das Opfer geschossen hatte, wobei ein Schuss daneben ging: "Es gibt keinen eindeutigen Beweis, aber ein engmaschiges Netz an Indizien." Die Anklagebehörde könne zwar weder auf unmittelbare Tatzeugen zurückgreifen noch gebe es einen den Angeklagten unmittelbar belastenden Sachbeweis in Form von DNA-Spuren oder Fingerabdrücken an den am Tatort sichergestellten zwei Patronenhülsen, der Leiche oder der Kleidung des Getöteten.
Angeklagter kündigte Opfer eine "Lektion" an
Allerdings hätten der Angeklagte und das Opfer einander gekannt und - wie Hinweise zutage brachten, die nach medialen Veröffentlichungen zu dem Tötungsdelikt teilweise anonym bei der Polizei eingegangen waren - in den Wochen davor mehrfach Streit gehabt, der in Handgreiflichkeiten ausartete. So hieß es, der Angeklagte habe nach der letzten tätlichen Auseinandersetzung Anfang Dezember 2008 angekündigt, er werde seinem Kontrahenten "eine Lektion erteilen, die er sein Leben lang nicht vergisst", zitierte der Staatsanwalt aus einer Zeugenaussage.
Gegen den Angeklagten sprach aus Sicht der Staatsanwaltschaft außerdem, dass er sich nach dem Tötungsdelikt ins Ausland abgesetzt hatte. Der 47-Jährige hatte zuletzt in Schweden als so genanntes U-Boot ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel gelebt und war nach seiner Festnahme von den schwedischen Behörden ausgeliefert worden.
"Ich habe nie auch nur einen Hund getötet"
"Ich habe keinen gemordet, ich schwöre bei allen Heiligen", versicherte der Angeklagte in fast erstklassigem Deutsch - er hatte 2000 in Österreich um Asyl angesucht, was rechtskräftig abgelehnt wurde. Er habe den Getöteten seinerzeit in der Justizanstalt Stein kennengelernt, wo beide eine Haftstrafe absaßen - der eine wegen Drogen-, der andere wegen Eigentumsdelikten. Nach der Entlassung habe der Landsmann bei ihm wohnen wollen, was er verweigerte, worauf ihn sein Bekannter heftig beschimpft habe. Der Angeklagte räumte ein, dass er diesem deshalb mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe, weil er sich gegen seine Familie gerichtete Beleidigungen nicht gefallen lasse. Er habe den damals 38-Jährigen aber nicht zu einer Aussprache zu später Stunde zur Reichsbrücke bestellt und bzw. oder diesem nach dem Leben getrachtet: "Ich habe nie auch nur einen Hund getötet. Wie kann ich einen Menschen töten?"
Kein Beweis für Anwesenheit am Tatort
"Die Indizien sind nicht einmal ansatzweise geeignet, um ihn wegen Mordes verurteilen zu können", meinte der Verfahrenshelfer des 47-Jährigen, der Wiener Rechtsanwalt Florian Horak. Die Tatwaffe sei nie gefunden worden, dafür habe man auf einer Schere, die das Opfer bei sich hatte, neben dessen DNA die genetischen Merkmale einer weiteren Person entdeckt. "Diese stimmen nicht mit denen des Angeklagten überein. Es ist also auszuschließen, dass der Angeklagte Verursacher dieser Spur ist", verwies Horak auf ein entsprechendes DNA-Gutachten. Auch am Handy des Angeklagten fände sich kein einziger Hinweis, dass dieser am 19. Dezember 2008 oder kurz davor mit dem Getöteten kommuniziert hätte. "Es gibt keinen Beleg, dass der Angeklagte am Tatort war", sagte Horak.
Die Kriminalisten hatten allerdings auch das Handy des Opfers ausgelesen. Dabei zeigte sich anhand einer von jenem verschickten SMS an einen unbeteiligten Dritten, dass dieser wenige Stunden vor seinem Ableben ein Treffen mit einem gewissen Omar - der Vorname des Angeklagten - an der Donau ausgemacht hatte. Der Getötete hatte in seinem Handy auch die Nummer eines Omar eingespeichert - für Staatsanwalt Ziska war naheliegend, dass es sich dabei um den Angeklagten handelte. Diese Nummer hatte der Getötete am Abend des 18. Dezember 2008 zwischen 18.50 Uhr und 19.20 Uhr neun Mal angerufen, war aber jeweils auf der Mobilbox gelandet.
Dazu hielt der Angeklagte fest, er habe zu diesem Zeitpunkt längst seine SIM-Karte weitergegeben gehabt und eine andere Rufnummer verwendet. Dass der ums Leben Gebrachte einen Omar treffen wollte, besage grundsätzlich gar nichts: "Es gibt Tausende Omars. Das ist so häufig wie Hans oder Franz oder Robert."
Wer soll dann der Mörder sein?
"Wenn Sie es nicht waren, wer hat es denn dann gemacht?", fragte schließlich der vorsitzende Richter Wolfgang Etl. "Ich weiß es nicht", erwiderte der 47-Jährige. Auf die weitere Frage, warum er Österreich verlassen habe, entgegnete der Mann, hier sei man "nicht gut" mit ihm umgegangen. Man habe ihn mehrfach wegen Diebstählen zu längeren Haftstrafen verurteilt. Dabei habe er "nur gestohlen, um etwas zu essen zu haben, aber nicht in Bereicherungsabsicht".
Von sämtlichen geladenen Zeugen erschien mit einer einzigen Ausnahme keiner. Allesamt hatten im Tatzeitraum der algerischen Community in Wien angehört, die Spur der meisten hat sich mittlerweile verloren. Ihre damaligen Angaben, die schriftlich protokolliert worden waren, wurden daher verlesen.