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Urteil

Höchststrafe für Wiener Witwenmörder

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Der 19-Jährige hatte in Favoriten eine Rentnerin brutal erschlagen.

Jener 19 Jahre alte Bursch, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten grausam getötet haben soll, ist am Freitag im Straflandesgericht zur Höchststrafe für junge Erwachsene verurteilt worden. Er wurde einstimmig wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person schuldig gesprochen und fasste dafür 15 Jahre Haft aus.

Zusätzlich wies das Schwurgericht den Kochlehrling in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür waren die Ausführungen des Psychiaters Karl Dantendorfer, der dem an sich zurechnungsfähigen Burschen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte. Ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Maßnahmen sei zu befürchten, dass der Angeklagte nach seiner Entlassung wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, warnte Dantendorfer.

Richter: "Habe so einen grausamen Mord noch nie verhandelt"

"Nach langen Jahrzehnten als Richter habe ich einen derart grausamen Mord noch nicht zu verhandeln gehabt", bemerkte der Vorsitzende Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung. Es handle sich um einen "Fall besonders schwerer Schuld". Der Angeklagte habe die 72-jährige Maria S. "heimtückisch" in ihrer Wohnung angegriffen und "zu Tode gefoltert".

Ungeachtet der grundsätzlich geständigen Verantwortung des Burschen und seines bisher tadellosen Lebenswandels "sind wir der Meinung, dass es hier um einen exemplarischen Fall geht, der die Höchststrafe erfordert", sagte Gerstberger. Nach dem jüngst novellierten Jugendgerichtsgesetz (JGG) können junge Erwachsene - Straftäter, welche die ihnen vorgeworfenen Delikte vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres begangen haben - selbst bei Kapitalverbrechen nicht mehr zu mehr als 15 Jahren verurteilt werden.

Ob sich für den jungen Mann - sollte das Urteil Rechtskraft erlangen - nach Verbüßung seiner Strafe die Gefängnistore öffnen werden, ist fraglich. Da zusätzlich dem Unterbringungsantrag Folge geleistet wurde, kann er zeitlich unbefristet über das Strafende hinaus zwangsweise so lange weiter angehalten werden, bis Experten ihn für nicht mehr gefährlich halten. Eine entsprechende psychiatrische Begutachtung müsste in regelmäßigen Abständen - ein bis zwei Mal jährlich - Platz greifen.

Angeklagte brach in Tränen aus

Der fast noch kindlich wirkende Kochlehrling brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus und wirkte dem Zusammenbruch nahe, als ihm der Vorsitzende den Richterspruch erläuterte. Die anschließende Besprechung mit Verteidigerin Astrid Wagner zu einer möglichen Rechtsmittelerklärung brachte kein Ergebnis. "Er befindet sich in einem Ausnahmezustand", sagte die Anwältin, weshalb sie drei Tage Bedenkzeit erbat. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Der 19-Jährige war der Pensionistin zufällig im Anna-Boschek-Hof begegnet, wo damals auch sein älterer Bruder lebte. Bei diesem war er zum Essen eingeladen war. Als er sich nach der Mahlzeit im Stiegenhaus eine Zigarette anzündete, wurde er von Maria S. erwischt, die ihren Müll in den Innenhof der Gemeindebau-Anlage bringen wollte.

Die Witwe soll den Burschen mit türkischen Wurzeln als "Scheißausländer" beschimpft haben. Die verbale Auseinandersetzung war an sich längst bereinigt, als der 19-Jährige wesentlich später - der Bruder hatte ihm zwischenzeitlich einen neuen Haarschnitt verpasst - an die Tür der Frau klopfte und ein Blutbad anrichtete.

Wahnsinns-Tat

Zunächst versetzte er ihr einen Faustschlag ins Gesicht und ging dann mit Fäusten und Füßen auf sie los, als sie zu Boden stürzte. Er zertrümmerte Blumentöpfe auf ihrem Kopf und versuchte ihr das Genick zu brechen, wie er beim Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch gestanden hatte. Das sei nicht gelungen, "weil sie sich mit dem Körper mitgedreht hat". Zudem sei er "an ihrem Blut abgerutscht".

Die Frau jammerte nach Angaben des 19-Jährigen "Ich bin tot", worauf er "Ja, jetzt sterben Sie langsam" erwiderte. Mit dem Messer versetzte er der 72-Jährigen insgesamt 16 Stiche in den Oberkörper. Ihren Kopf deckte er mit einem Blumentopf ab, weil er ihn nicht mehr anschauen konnte. Dieser sah - wie der Bursch nach seiner Festnahme den Kriminalisten erklärt hatte - "so eklig aus. Es roch verdorben".

Der Bursch zündete auch noch Kerzen an und erhitzte ein Bügeleisen, womit er die Witwe malträtierte. Diese war zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht tot - ihre Füße hätten gezuckt bzw. Abwehrbewegungen gemacht, hatte der Kochlehrling der Polizei beschrieben. Er missbrauchte die Sterbende mit dem Stiel eines Zierkürbisses Am Ende stach er ihr das Messer rechts vom Kehlkopf in den Hals und schnitt ihr die Kehle durch. Danach duschte er sich in der Wohnung der Toten und ging in eine Diskothek, wo er bis in die frühen Morgenstunden tanzte.
 

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