Zwei Hooligans und zwei Gewerkschafter erhielten Bewährungsstrafen.
Mit vier Schuldsprüchen ist am Montag im Wiener Straflandesgericht der Prozess um den Sturm aufs Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) vom 27. Oktober 2013 zu Ende gegangen.
Zwei Hooligans wurden wegen Hausfriedensbruchs, einer zusätzlich wegen Körperverletzung zu zwölf bzw. 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Fünf Fußball-Fans wurden mangels an Beweisen freigesprochen.
Schuldsprüche setzte es dagegen für zwei ebenfalls angeklagte KOMintern-Gewerkschafter, die - nachdem man die Eindringlinge aus dem EKH vertrieben hatte - diesen nachgelaufen waren. Sie sollen laut erstinstanzlichem Urteil einen Mann, der wie die anderen Störenfriede dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria Wien-Fanklub "Unsterblich Wien" angehören soll, attackiert haben.
Die Gewerkschafter wurden wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils zwölf Monaten bedingt verurteilt. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig