Ein 27-jähriger Mann ging in einem Hotel in Wien-Neubau ohne ersichtlichen Grund auf einen Gast los.
Er verunstaltete diesen laut Anklage mit einem spitzen Gegenstand. Am Mittwoch hat er sich dafür am Landesgericht verantworten müssen.
Der Angeklagte machte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl) eine Notwehr-Situation geltend.
Vorfall ereignete sich am 30. Jänner 2018
Der inkriminierte Zwischenfall spielte sich am 30. Jänner 2018 ab. Der 27-Jährige - ein gebürtiger Iraker - betrat die Hotel-Lobby und wurde vom Rezeptionisten aufgehalten, als er die Stufen zu den Zimmern nehmen wollte. Der Iraker erklärte, er wolle zu einem Freund auf dessen Zimmer, um ihm einen ausgeborgten Geldbetrag zurückzugeben. Auf die Frage des Rezeptionisten, wie der Name des Freundes laute, nannte der 27-Jährige mit Mohammed einen geläufigen arabischen Vornamen. Mehr wisse er nicht. Darauf verwies der Rezeptionist den Mann des Hotels.
Laut Anklage entfernte sich der Iraker aber nicht, sondern fügte dem Portier im Eingangsbereich mit einem spitzen Gegenstand einen Kratzer im Brustbereich zu. Während der Angestellte keine gravierenden Verletzungen davon trug, hatte ein Hotel-Gast, der in diesem Moment aus dem Festsaal kam, wo ein Geburtstagfest im Gange war, weniger Glück. Der 27-Jährige brachte ihm vier Schnittwunden im Gesicht bei.
20 Zentimeter lange Schnittwunde auf linker Wange
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge haben die Verletzungen - darunter eine 20 Zentimeter lange Schnittwunde auf der linken Wange, eine zehn Zentimeter lange Wunde auf der Stirn und eine weitere am Kinn - beim Betroffenen eine dauerhafte Verunstaltung bewirkt. Die Anklage lautet daher auf schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, wofür das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft vorsieht.
Der Angeklagte behauptete, er sei vom Hotel-Angestellten angegriffen worden, dem weitere Männer zu Hilfe gekommen seien. Er habe sich gewehrt, zufällig einen Gegenstand am Boden erblickt, diesen aufgehoben und die Männer damit abgewehrt. Danach habe er fluchtartig das Hotel verlassen. "Er ist um sein Leben gelaufen", meinte die Verteidigerin.
Die Waffe, die der Angeklagte verwendet hatte, konnte nicht sichergestellt werden. Zur zeugenschaftlichen Befragung des Schwerverletzten und der Erörterung des gerichtsmedizinischen Gutachtens wurde die Verhandlung auf Mitte Februar vertagt.