Reh musste einegschläfert werden

Hundehalter angezeigt: Hund beißt Reh

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Tier wurde von Polizei gefunden und tierärztlich versorgt -Hundehalter angezeigt.  

Ein Reh, das vergangene Woche von einem frei laufenden Hund in Wien-Döbling gebissen worden war, ist eingeschläfert worden. Polizisten hatten das verletzte und erschöpfte Tier neben einem Bach im Bereich der Sieveringer Straße gefunden. Das Wildtierservice konnte dem jungen Reh, das mehrere Bisswunden erlitt, nicht mehr helfen.

Die Polizei hatte zunächst den zuständigen Förster sowie die Wildtierrettung gerufen. Das Reh wurde anschließend mithilfe einer Decke in eine Transportbox gelegt und laut Polizeisprecher Markus Dittrich zur tierärztlichen Versorgung mitgenommen. Der Hundehalter erhielt eine Anzeige.

Das Reh hatte laut Wildtierservice-Wien-Leiter Günther Annerl eklatante Bissverletzungen. Man habe alles versucht, um das Tier noch zu retten, aber: "Es gab keine realistische Chance, dem Reh zu helfen."

Polizisten fanden das verletzte und erschöpfte Tier neben einem Bach im Bereich der Sieveringer Straße. Sie riefen den zuständigen Förster sowie die Wildtierrettung. Das Reh wurde anschließend mithilfe einer Decke in eine Transportbox gelegt

Polizisten fanden das verletzte und erschöpfte Tier neben einem Bach im Bereich der Sieveringer Straße. Sie riefen den zuständigen Förster sowie die Wildtierrettung. Das Reh wurde anschließend mithilfe einer Decke in eine Transportbox gelegt und laut Polizei zur tierärztlichen Versorgung mitgenommen. 

© APA/LPD WIEN
× Polizisten fanden das verletzte und erschöpfte Tier neben einem Bach im Bereich der Sieveringer Straße. Sie riefen den zuständigen Förster sowie die Wildtierrettung. Das Reh wurde anschließend mithilfe einer Decke in eine Transportbox gelegt

Gerade in diesem Gebiet komme es nicht selten vor, dass Beamte mit Tieren zu tun haben, sagte Dittrich. Damit solche Fälle nicht öfter eintreten, erinnerte die Polizei daran, dass für Hunde laut dem Wiener Tierhaltegesetz an öffentlichen Orten - und damit auch auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen - eine Leinen-bzw. Maulkorbpflicht gilt. Hunde müssen jederzeit beherrschbar sein.

Auch Annerl pochte darauf, Hunde in Erholungsgebieten an der Leine zu halten. "Viele überschätzen die Fähigkeiten ihrer Hunde", sagte er. Sehen diese ein Wildtier, könne der Jagdtrieb erweckt werden und der Hund nicht mehr auf den Halter hören. "Es geht hier nicht nur um Wildtiere, sondern auch um Kinder und Haustiere", appellierte Annerl an Hundebesitzer. In eigenen Hundeauslaufzonen können Hunde auch frei laufen gelassen werden.

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