Nächste Covid-19-Beschwerde

''Klage'' gegen Wiener Stadt-Chef Ludwig

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Der Sonderweg Wiens in Sachen verkürzte PCR-Tests soll zu Fall gebracht werden. 

Wien. Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Seit Freitagabend liegt die zweite Beschwerde der Wiener Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ihr Antragsgegner diesmal: Wiens Bürgermeister Michael Ludwig in seiner Funktion als Landeshauptmann. Sein Sonderweg mit der Verkürzung der Gültigkeit von PCR-Tests, wonach diese maximal 48 Stunden und nicht mehr 72 Stunden alt sein dürfen, verstoße nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht nur gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Bürgermeister Ludwig (SPÖ) hat die 3-G-Regel verschärft. Während in Graz, Linz oder Salzburg ein 72 Stunden alter Antigen-Test ausreicht, um Getestete mit Geimpften und Genesenen gleichzustellen, gibt sich Wien damit seit 1. September nicht mehr zufrieden. Der Test darf maximal zwei Tage alt sein. Was für die Betroffenen gerade an Wochenenden durchaus zu Problemen führen kann.

"Ludwig hat die Kompetenz nicht"

Ludwig hebelt so Bundesrecht durch Landesrecht aus: „Diese Kompetenz hat der Landeshauptmann von Wien aber nicht“, ist Anwalt Höllwarth überzeugt. Vorrangig sei die Verordnung auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes durch den Bundesgesundheitsminister. Sein Kollege Scheer: „Die Vorgehensweise stellt einen gravierenden und willkürlichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen dar, der nicht gesetzeskonform ist.“

Scheer und Höllwarth haben, wie berichtet, 6.500 Unterstützer gegen einzelne Corona-Maßnahmen der Regierung hinter sich. Für die nahe Zukunft haben sie weitere Beschwerden beim VfGH angekündigt.

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