Im Mordprozess um einen Adeligen beschuldigte der Angeklagte die Haushälterin.
Überraschendes Urteil im Prozess um den Mord an dem adeligen Ritter Julius U. Wie berichtet, wurde der 89-Jährige am 13. Mai in seiner Wohnung in Wien-Fünfhaus erschlagen.
Der Ungar Laszlo V. ist am Dienstagabend freigesprochen worden, den Mann getötet zu haben. Der 41-Jährige war im Testament des Opfers als Erbe mit 20 Prozent des Vermögens berücksichtigt. Vier Geschworene folgten der Mordanklage, vier Laienrichter glaubten allerdings dem Angeklagten, der versichert hatte, den 89-Jährigen müsse ein unbekannter Einbrecher, den die Haushälterin engagiert hatte, umgebracht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.
Verteidiger Erich Gemeiner sagte nach dem Prozess: „Jetzt fährt er heim und feiert mit seiner Familie.“