Prozess

Lebenslang und Einweisung für Mord an Wiener Trafikantin

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Der Prozess um den Mord an der Trafikantin konnte nur mit lebenslang enden. 

Wien. Totenstille. Man hätte im Großen Schwurgerichtssaal eine Stecknadel fallen hören. Es ist der fast unerträgliche Moment, als Richterin Sonja Weis gestern am Tag zwei der Beweisaufnahme um den Mord an der Trafikantin Nadine W. (35) ein Video vorführen lässt. Die Geschworenen und die Zuhörer müssen als Zeugen nachvollziehen, auf welch bestialische Art das Leben der jungen Frau am 5. März in Wien-Alsergrund ausgelöscht wurde. Zu sehen ist der angeklagte Ägypter Ashraf A., der seine On-Off-Beziehung zwei Minuten lang mit einem schwarzen Kabel um den Hals fast bis zur Bewusstlosigkeit drosselt, einen halben Liter Benzin über sie schüttet, den Brandbeschleuniger anzündet. Man erahnt die Qualen, die Nadine W. erlitten haben muss. Wie eine lebende Fackel liegt sie hilflos in ihrer Trafik, die Ashraf A. von außen versperrte, bevor er flüchtete.

Das Video ist noch verstörender, als das Auftreten des Angeklagten am ersten Prozesstag: „Nicht schuldig“, bekannte er sich. Und schlimmer noch: In einer Art Täter-Opfer-Umkehr verhöhnte er die Trafikantin, die nach vierwöchigem Spitalsaufenthalt wegen eines Multiorganversagens den Kampf um ihr Leben verloren hatte. 75 Prozent ihrer Haut waren bei dem Anschlag verbrannt. „Zu einem gewissen Grad ist sie selber schuld“ sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Nadine W. habe ihn betrogen und erniedrigt: „Sie hat mich so weit gebracht.“ 

Am Freitagnachmittag wurde dann das Urteil verkündet: Lebenslang und Einweisung für den Täter. Das Urteil ist rechtskräftig.

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