Unfall mitten in der Nacht

Luxus-SUV crasht in vier parkende Autos mitten in Wien

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Mitten in der Nacht krachte es plötzlich in der Wiener Innenstadt.

Ein Geländewagen ist in der Nacht auf Mittwoch bei einem Unfall in der Wiener Innenstadt umgekippt und auf der Seite liegengeblieben. Der Lenker war offenbar alkoholisiert, er verweigerte laut Polizei einen Alkomattest. Der 40-Jährige wollte außerdem vor den Beamten flüchten, stürzte aber dabei und wurde schließlich angezeigt. Bei dem Unfall wurden auch vier geparkte Autos beschädigt.

Der Fahrer touchierte mit seinem Range Rover in der Wollzeile drei abgestellte Autos seitlich und krachte anschließend gegen das Heck eines vierten Pkw. Danach kippte der Geländewagen auf die linke Fahrzeugseite.
 
Die Einsatzkräfte wurden gegen 1.30 Uhr alarmiert. "Der Lenker war bei unserem Eintreffen im Fahrzeug eingeschlossen - aber nicht eingeklemmt - und ansprechbar", erläuterte Christian Feiler, Sprecher der Berufsfeuerwehr Wien. "Wir haben mittels Rettungsspreizer das Schiebedach so weit geöffnet, dass die Person selbstständig aussteigen konnte."

Mann machte alkoholisierten Eindruck

Auf die Beamten machte der Mann laut Polizei einen alkoholisierten Eindruck. Durch die Verweigerung des Alkomattests droht ihm die gleiche Strafe, wie wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte. Eine Behandlung durch die Berufsrettung lehnte der 40-Jährige ebenso ab.
 
"Der Geländewagen wurde mit sogenannten Hebekissen wieder auf die Räder gebracht und an gesicherter Stelle abgestellt", sagte Feiler zur APA. Einen der gerammten Pkw zog die Feuerwehr mittels Seilwinde auf einen Parkplatz zurück. "Ausgelaufene Betriebsmittel wurden gebunden und von der Fahrbahn gekehrt", berichtete der Sprecher. Nach circa einer Stunde war der Einsatz für die Feuerwehrleute beendet. Die Wollzeile war in diesem Zeitraum für den Verkehr gesperrt.
 
Bei Verweigerung geht die Polizei von einem Alkoholisierungsgrad von 1,6 Promille aus. Dem Lenker drohen eine Geldstrafe bis zu 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. 
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