Amtsarzt sagte Nein

Miss Tattoo 2017 darf nicht Polizistin werden

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Die 'Peckerl Queen' hatte einen soliden Aufnahmetest absolviert - doch der Amtsarzt legte sein Veto ein ...

Wien. Käthe B. (37), ehemalige Miss Tattoo 2017, ist enttäuscht. Obwohl sie beim Polizei-Aufnahmetest glänzte und auch mit ihrer Persönlichkeit überzeugte, reichte es am Ende nicht. Der Amtsarzt war natürlich nicht begeistert wegen der Tätowierungen und musste der "Peckerl Queen" leider verkünden, dass es mit dem Polizei-Dienst nichts wird.

 

 

Die zweifache Mutter hätte sich schon auf die Polizei-Schule gefreut. Aber die Aufnahme ist vom Innenministerium klar geregelt: Die professionelle Aufgabenerfüllung bedingt "ein gepflegtes Erscheinungsbild, um insbesondere das Vertrauen der Bevölkerung und das Ansehen des Polizeikorps zu stärken." Weiter heißt es: "Dieses Erscheinungsbild umfasst neben der Uniformierung und dem Verhalten von Exekutivbediensteten auch das persönliche Äußere, wie etwa das Tragen von Tätowierungen."

Die Tätowierungsbestimmungen seien zwar gelockert worden, heißt es seitens der Polizei, sichtbare Tätowierungen seien aber weiterhin nicht erlaubt (Bewertungsgrundlage ist das Kurzarmhemd). Käthi B. hat sichtbare Tätowierungen am Hals und auf den Handflächen und den Unterarmen, das sei ein eindeutiger Ausschließungsgrund.

 

 

"Wegschminken" sei bei der Polizei nicht möglich – die Bestimmungen müssten auch eingehalten werden, wenn z. B. nach 10 Stunden durchgehend in der Sonne bei einer Demonstration das Make-up wegschwimme, oder wenn mal ein Polizist ins Wasser hüpfen müsse, was ja auch ab und an vorkomme, heißt es seitens der Polizei auf oe24/ÖSTERREICH-Anfrage. 

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