Seit längerem dürfte eine 25-jährige Wienerin ein Ehemartyrium mitgemacht haben.
Wien. Regelmäßig wurde sie von ihrem Mann geschlagen und mit dem Umbringen bedroht. "Ich habe keine andere Möglichkeit gefunden, dass ich mich beruhige", gab der 38-Jährige am Montag am Wiener Landesgericht zu. Er wurde von einem Schöffensenat (Vorsitz: Christian Gneist) zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Die Frau schilderte als Zeugin die Gewalttätigkeiten des Angeklagten, wobei ihre Einvernahme mehrmals unterbrochen werden musste, weil sie emotional die Situation kaum ertrug. Das Paar hatte 2015 geheiratet. Kurz nach der Geburt einer Tochter dürfte der Mann damit begonnen haben, seine Frau zu verdreschen. 2017 kam es zu einem ersten Gerichtsverfahren, das ohne Verurteilung endete, weil sich die Ehefrau in der Hauptverhandlung der Aussage entschlug.
Verstärkte Angriffe nach 2017
Ungeachtet dessen setzte der Mann im Anschluss seine Angriffe fort bzw. verstärkte diese, weil ihm die Frau seiner Ansicht nach Anlass zur Eifersucht bot. Ein Grund war, dass er sie um 3.00 Uhr in der Früh beim Videochatten mit seinem damals besten Freund erwischte, was er als "Betrügen" wertete, wie er dem Gericht bestätigte.
Schilderte brutale Misshandlung
Ihrer Darstellung zufolge wurde die 25-Jährige einmal am Hals gepackt, gewürgt und mit Faustschlägen misshandelt, nachdem sie bereits zu Boden gestürzt war und wehrlos da lag. Ein anderes Mal verpasste ihr ihr Mann einen Schlag aufs rechte Auge, was eine Netzhautablösung zur Folge hatte. Bei anderer Gelegenheit bekam sie eine Glasflasche an den Kopf geworfen. Da sei er "ausgezuckt", räumte der 38-Jährige ein: "Sie hat mich einfach deppert gemacht." Immer sei sie eifersüchtig gewesen und habe ihm Liebschaften unterstellt. Sie habe nicht zu reden aufgehört. Da habe er ihr " drei, vier Mal Watschen verpasst. Aber bei ihr nützt das nichts. Ich hab' nicht mehr gewusst, was ich machen soll". Er sei "voller Hass" gewesen: "Ich bin ein Mann. Ich steh dazu, was ich getan habe. Bestrafen Sie mich."
Die wegen fortgesetzter Gewaltausübung, mehrfacher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung verhängte Strafe war ihm dann aber zu hoch. Nach Rücksprache mit Verteidiger Erich Gemeiner meldete er Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.