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Angeklagter berichtete von "Antonia"

Mordfall Hadishat: Imaginäre Person "für mich echt"

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"Ich hatte viele Freunde. Ich war auf Events, Partys, Unternehmungen", erinnerte sich der Angeklagte an seine Schulzeit.

Wien. Grundsätzlich möge er Menschen, "aber erst wenn ich Menschen sehr mag, kann ich ihnen vertrauen". Nur diesen Menschen könne er Wichtiges anvertrauen: "Das ist wie ein Zwang."

"Ist wie ein Zwang"

Aus diesem Grund habe er nach seiner Festnahme nichts von den inneren Stimmen berichtet und auch nichts von der imaginären Person "Antonia", einem um einen Monat jüngeren Mädchen, die für ihn real sei: "Für mich ist sie echt. Sie ist schon immer in meinem Leben da." Während für alle anderen "Antonia" nicht existiere, begleite sie ihn nach wie vor: "Sie ist in meiner Zelle. Sie wartet. Sie hilft mir." Während des Mordes habe "Antonia" geschlafen, sonst wäre es womöglich nicht zu der Tat gekommen. "Letztens sagte sie mir, ich soll mehr auf sie hören und weniger auf die Stimmen", erzählte der 17-Jährige. Manchmal habe er mit "Antonia" auch Sex, verriet er noch. Den psychiatrischen Gutachtern habe er - speziell zum Thema Sexualität - "nicht die ganze Wahrheit gesagt".

Auf die Frage, warum "Antonia" nicht bei der Verhandlung zugegen sei, erwiderte der Angeklagte: "Sie will nicht dabei sein und mich leiden sehen. Es ist für mich wie eine Hinrichtung hier."

Im Anschluss bekräftigte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann sein Gutachten, in dem er dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt hatte. Dieser sei "eine hochauffällige Persönlichkeit mit schwer narzisstischen Zügen" und neige zur Selbstüberhöhung. Schizoide Züge hätten sich erst in der Haft herausgebildet. Tötungsgedanken wären dem Burschen "schon Wochen vor der Tat gekommen. Und sie sind drängender geworden. Er wollte wissen, wie das ist", stellte Hofmann fest. Bei der gegenständlichen Bluttat sei es dem Jugendlichen um Erkenntnisgewinn gegangen.

Vor allem aufgrund des Nachtatverhaltens - der Bursch hatte die Leiche in den Müllraum geschafft, die Wohnung gesäubert und Spuren aus dem Abfluss in der Duschtasse beseitigt - war für Hofmann "völlig eindeutig, dass er in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen". Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei nicht aufgehoben gewesen. Dass der Bursch imstande war, hochkomplexe Dinge zu erledigen, "passt nicht mit einer schweren Psychose zusammen. Da war nichts Ungeordnetes."

Der zweite psychiatrische Sachverständige Werner Gerstl, der den Angeklagten im Unterschied zu Hofmann als nicht zurechnungsfähig eingestuft hatte, konnte seine Expertise nicht mehr erörtern. Er ist Ende des Vorjahrs verstorben. Ab 13.30 Uhr kommt die "Obergutachterin" Kathrin Sevecke zu Wort.

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