Anzeige nicht aufgenommen

Polizeigewalt-Opfer abgewimmelt: Geldstrafe für Polizist

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Ein Wiener Polizeibeamter hat sich am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs vor einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht verantworten müssen, weil er ein anzeigewilliges Opfer von Polizeigewalt "abgewimmelt" hatte.

Ein gebürtiger Tschetschene hatte Kollegen des Beamten anzeigen wollen, die ihn am Vorabend in einem Spiellokal ohne ersichtlichen Grund geschlagen und getreten hatten. Er wollte außerdem den ihm dabei abgenommenen Führerschein zurückhaben.

Polizist: "Ich sehe meinen Fehler ein"

Der Angeklagte schickte ihn weg, statt die Anzeige aufzunehmen oder einen Tagesbericht zu legen. Der 51-jährige Polizist war vor Gericht umfassend und reumütig geständig. "Es tut mir leid, dass ich in der Situation nicht sensibel genug war und es unterlassen habe, richtig zu handeln. Ich sehe meinen Fehler ein. Ich hätte mehr auf das Ganze eingehen sollen", gab der Beamte zu Protokoll. Und weiter: "Das macht im Nachhinein kein gutes Bild, das möchte ich gar nicht abstreiten."

Diversion und Geldstrafe

Aufgrund seines Geständnisses, seiner bisherigen Unbescholtenheit und weil das Gericht das Vergehen "im untersten Bereich dessen, was ein Amtsmissbrauch ist" einstufte, wurde das Verfahren diversionell erledigt. Dem - übrigens nicht vom Dienst suspendierten - Beamten wurde eine Geldbuße von 2.500 Euro auferlegt. Sobald der Zahlungseingang erfolgt, wird die gegen ihn gerichtete Anzeige zurückgelegt und das Verfahren vorläufig eingestellt. Die Diversion ist allerdings nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Tschetschene bei Amtshandlung geschlagen

Der Tschetschene war am 13. Jänner 2019 in einem Spiellokal in Favoriten von Polizisten im Zuge einer Amtshandlung geschlagen worden. Sechs Beamte wurden deswegen im Juli 2021 vom Landesgericht verurteilt. Die beiden unmittelbaren Täter erhielten wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung bedingte Freiheitsstrafen von zwölf bzw. zehn Monaten. Vier weitere wurden auf Bewährung verurteilt, weil sie Übergriffe mit angesehen hatten, ohne dagegen einzuschreiten bzw. die aus dem Ruder gelaufene Amtshandlung nicht den Vorschriften entsprechend tatsachengemäß verschriftlicht hatten.

Die Polizei war wegen eines angeblichen Raufhandels in das Lokal gerufen worden. Insgesamt acht Beamte - darunter zwei Hundeführer - fanden sich in dem Zwei-Zimmer-Lokal ein, wo sich neben dem Tschetschenen nur ein weiterer nicht uniformierter Mann aufhielt. Die Polizei führte eine Ausweiskontrolle durch, die dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu Tätlichkeiten der Polizei führte. Der Tschetschene bekam unter anderem einen Kniestoß versetzt. Er begab sich nach der Amtshandlung ins Spital, wo seine Verletzungen dokumentiert wurden.

Am nächsten Tag suchte er eine Polizeiinspektion auf, wo er es mit dem Angeklagten zu tun bekam. Mehrmals erzählte er diesem, er sei am Abend davor von Polizisten geschlagen worden, und fragte, wo er diese anzeigen könne. "Das weiß ich nicht, das ist grundsätzlich immer schwer", erwiderte der Angeklagte. Und nach einiger Zeit schlug er dem Tschetschenen vor, dieser solle sich an die polizeiinterne Meldestelle wenden und "am Schottenring beschweren".

"Es war überhaupt nicht der Fall, dass ich bemüht war ihn rauszuwerfen", versicherte der Angeklagte dem Schöffensenat. Man könne ihm auch nicht "Korpsgeist" unterstellen. Er habe "einfach falsch reagiert".

Der Tschetschene hatte allerdings das 14-minütige Gespräch mit dem Polizisten mit seinem Handy aufgezeichnet, "weil ich von anderen Polizisten misshandelt wurde", wie er als Zeuge erklärte. Dieser Mitschnitt brachte den 51-Jährigen am Ende vor Gericht.
 

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