"Ordnungsgemäßes Vorgehen"

Polizist trat Lobau-Aktivist von Bagger – Kein Ermittlungsverfahren

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Im Zusammenhang mit der Räumung eines Protestcamps in der Wiener Lobau vom 5. April, nach der im Anschluss auf einem angrenzenden Gelände ein junger Aktivist von der Polizei unsanft von einem Bagger befördert wurde, gibt es derzeit keine strafrechtlichen Ermittlungen.  

Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Freitag auf APA-Anfrage mit.

Aktivist nicht verletzt

Die Polizei habe gemäß der Strafprozessordnung über die Amtshandlung einen Bericht vorgelegt. Die Anklagebehörde sei auf Basis dessen nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen, "dass ein ordnungsgemäßes Vorgehen gegeben war", sagte Bussek. Der Aktivist sei nicht verletzt worden, außerdem habe er selbst bisher keine Anzeige erstattet, erläuterte die Sprecherin.

Auf einem Video, das "Lobau bleibt"-Aktivistinnen und Aktivisten öffentlich gemacht hatten, war zu sehen gewesen, wie mehrere Polizeibeamte den Burschen von einem Bagger zu bringen versuchten. Dieser wollte das verhindern, indem er sich mit den Füßen festzukrallen versuchte. Plötzlich holte ein Beamter zu einem Fußtritt aus, worauf der Aktivist losließ, das Gleichgewicht verlor und von unter bzw. vor dem Bagger befindlichen Beamten "aufgefangen" wurde.

Video zum Thema: Polizei-Übergriff: Lobau-Aktivist von Bagger getreten

Der Betroffene sei ungesichert vom Bagger gezerrt worden, obendrein man habe ihn "mit einem Fußtritt aus über zwei Metern Höhe hinuntergestoßen", hatten die Aktivistinnen und Aktivisten in einer Aussendung festgehalten. Der junge Mann sei "aus purem Glück" unverletzt geblieben. Die Landespolizeidirektion ließ diese Anschuldigungen nicht gelten und verwies darauf, die Räumung des besetzten Baggers sei durch WEGA-Beamte "unter größtmöglicher Schonung der Personen" und "über die gesamte Zeit gesichert" durchgeführt worden. Es sei auch niemand verletzt worden.
 

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