Öffnung am Mittwoch

Prater: Fahrgeschäfte verlangen Zutrittstests

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Auch im Wiener Prater geht es am 19. Mai wieder los. Wer eines der zahlreichen Fahrgeschäfte nutzen möchte, kann dies aber nicht ohne Nachweis tun.  

Denn so wie in der Gastronomie werden auch bei Riesenrad, Autodrom und Co. negative Tests, Impfzertifikate oder der Nachweis einer überstandenen Covid-Erkrankung verlangt. Das wurde am Montag bei der Präsentation eines umfangreichen Corona-Maßnahmenpakets verkündet.

Wie der Präsident des Praterverbandes, Stefan Sittler-Koidl, erläuterte, handelt es sich bei den Zutrittsbeschränkungen bei Fahrgeschäften um eine freiwillige Maßnahme der Praterunternehmer. Denn anders als in der Gastronomie seien solche zumindest derzeit in keiner Verordnung ausdrücklich erwähnt, hielt er fest. Ansonsten gelten im Prater jene Vorschriften, die auch im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen - also etwa die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.

Testmöglichkeit vor Ort

Wer keinen Nachweis mitbringt, dass von ihm eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, kann einen solchen bei den Pratereingängen beziehen. Denn es werden zwei Container mit Gratis-Testmöglichkeiten postiert. Angedacht ist derzeit, dass die Verkäufer der Tickets oder Fahrchips die Zertifikate bzw. Atteste bei den Kassen überprüfen. Um die Kontrollen zu beschleunigen, wird aber auch überlegt, ob man an Besucher am Gelände nicht auch Eventbänder vergeben könnte, die die Trägerin oder den Träger als getestet, geimpft oder genesen ausweisen.

Das Corona-Maßnahmenpaket des Praters ist 40 Seiten stark, wie der Geschäftsführer der Prater Wien GmbH, Alexander Ruther berichtete. In erster Linie appelliere man an die Eigenverantwortung der Besucher, betont er. Um aber etwa die Abstandsregeln in Erinnerung zu rufen, werden am Boden Kreismarkierungen mit einem Durchmesser von zwei Metern angebracht. An neuralgischen Punkten wird man im Prater zudem via Plakate und Videoscreens an die Verhaltensregeln erinnert. Auch Desinfektionsmittelspender werden aufgestellt.

Maskenpflicht

Das Tragen einer FFP2-Maske ist in Innenräumen obligatorisch. Auch wenn im Freien der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollen diese verwendet werden. Die Zahl der Plätze in den einzelnen Fahrgeschäften wird aber ohnehin reduziert, wenn der Mindestabstand unterschritten werden würde. Aufgestockt wird hingegen der Sicherheitsdienst, der ein Auge darauf haben wird, ob die Vorschriften befolgt werden.

Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Umweltmediziner Hans-Peter Hutter erstellt. "Es ist schon eine komplexe Herausforderung", versicherte er heute. Die epidemiologische Situation sei derzeit aber günstig. Trotzdem wolle man versuchen, im Prater die Anzahl möglicher infektiöser Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Regeln für die Gastronomie entsprechen der geltenden Bundesverordnung, wie Karl Jan Kolarik, der Geschäftsführer des Schweizerhauses, ausführte. Was bedeutet: Gästegruppen in geschlossenen Räumen dürfen maximal vier Erwachsene und bis zu sechs minderjährige Kinder umfassen - wobei sich diese Zahl im Gastgarten auf zehn Erwachsene bzw. zehn Kinder erhöht.

Dass die Umsätze an die Zeit vor der Pandemie heranreichen, nehmen weder Schausteller noch Wirte an. Hier orientiert man sich eher am Vorjahr. 2020 sind im Prater im Vergleich zu 2019 in etwa die Hälfte der Einnahmen lukriert worden.
 

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