Ein Tiroler beschimpte und beleidigte die Mutter des Neujahrsbabys – nun landete der Mann vor Gericht.
Als 2018 das Neujahrsbaby zur Welt kam, explodierte das Netz. Zu den vielen Glückwunsch- gesellten sich noch mehr Hasspostings. Die Glückwünsche wurden unter den enorm vielen Beschimpfungen begraben. Statt das Kind willkommen zu heißen, wurden die Eltern, wegen ihrer Religion und dem Tragen eines Kopftuches der Mutter, beleidigt.
Tiroler vor dem Wiener Straflandesgericht
Am Donnerstag musste sich deshalb ein Tiroler Liftwart vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Der 49-jährige Liftwart kam mit einer Diversion davon. Bei Beleidigungen handelt es sich normalerweise um Privatanklagedelikte, die große Ausnahme bilden fremdenfeindliche und rassistische Beleidigungen. Mit Ermächtigung des Opfers kann die Staatsanwaltschaft dann handeln. Die Diskussion wurde auf Facebook geführt, wobei der Liftwart mit Beschimpfungen und Beleidigungen auf einen Foto-Vergleich reagierte, wo die Neujahrsmutter mit Kopftuch und ihr kleines Baby mit "unseren Müttern und Großmüttern" verglichen wurden. Mütter und Großmütter die früher auch Kopftücher getragen haben. Mit den Worten "du wagst es" ging dann die Beschimpfung los.
Ausredeversuch scheiterte
Vor Gericht wollte sich der 49-Jährige rausreden und behauptete, dass sich seine Posts nicht auf die Neujahrs-Familie bezog. Wissam Barbar, der Anwalt der Familie, der sich im Namen seiner Mandanten mit einem Privatbeteiligungsanspruch von 400 Euro anschloss, erzählt von der schrecklichen Lage, in der sich die Familie seit diesen Hasstiraden befand. Auf der Straße würde die Familie angesprochen, bemitleidet und beschimpft. Auf die von der Staatsanwaltschaft angeregte Diversion im Jänner 2019 zur Zahlung von 200 Euro reagierte der Tiroler nicht. Der Beschuldigte versuchte eine Ausrede zu finden, was ihm im Endeffekt nicht gelang.
Schadenersatz von 400 Euro
Der Richter Stefan Apostol schlug erneut eine Diversion vor, diesmal muss der Beschuldigte 400 Euro an die Familie und 100 Euro Pauschalkosten an den Staat zahlen. Der 49-Jährige nahm dieses Angebot an und muss nun zahlen. Nach einem Jahr Probezeit und nach dem er die Summe beglichen hat, wird das Verfahren eingestellt. Von der Staatsanwaltschaft wurde keine Erklärung abgegeben.