Die Staatsanwaltschaft wird (noch) keine Anklage gegen „ZIB“-Star Rafreider erheben.
Kommenden Donnerstag feiert der frühere ZIB-Anchorman Roman Rafreider seinen 49. Geburstag. Doch die Sektkorken dürften exakt eine Woche zuvor geknallt haben. Diesen Donnerstag stellte die Staatsanwaltschaft eines der unappetitlichsten Verfahren der jüngeren Vergangenheit ein: Rafreider wurde von seiner Ex-Geliebten angezeigt, weil er sie schwer bedroht und auch körperlich attackiert haben soll. Dies hatte der ORF-Star von Anfang an vehement bestritten. Staatsanwältin Andrea Kain glaubte dem prominenten Nachrichten-Moderator mehr als der kleinen Krankenschwester.
Für die Ex-Geliebte, mit der Rafreider seit 2014 zusammen war, brach eine Welt zusammen: „Ich bin am Boden zerstört“, sagte sie zu Freunden, „das ist wie ein Schlag ins Gesicht jeder Frau, die jemals Opfer männlicher Gewalt wurde oder wird.“
Ihr Rechtsbeistand Manfred Arbacher-Stöger hält die Einstellung der Ermittlungen für einen „Skandal“: „Ich habe drei Zeugen aufgestellt und die stellen das Verfahren ein. Das ist nicht normal“, sagte er zu ÖSTERREICH. Der Jurist glaubt an einen „Promi-Bonus“, traf sich mit seiner Mandantin, um das weitere Vorgehen durchzusprechen: „Auf jeden Fall werde ich einen Fortführungsantrag stellen, damit die Ermittlungen weitergeführt werden“, sagt er.
Erleichterung beim "ZIB"-Anchorman
Der Moderator nahm die neusten Nachrichten bei seinen Eltern in Bregenz mit Erleichterung auf. Vielsagend postete er: „Der Schmerz von heute ist die Stärke von morgen.“ Auf den Bildschirm kehrt Rafreider zunächst nicht zurück. Nächste Woche sollen Gespräche mit dem ORF stattfinden.
Rafreider: "Wünsche Ex-Lebensgefährtin alles Gute für ihre Zukunft"
„Es sind versöhnliche Worte an seine Ex-Geliebte, aber auch Drohungen gegen die Medien. Rafreider zur Einstellung des Verfahrens:
„Mein Mandant war immer von der Justiz überzeugt und ist es heute umso mehr. Beziehungen werden manchmal emotional gelebt, und es fallen Äußerungen, die man später gerne nicht gesagt hätte. Das ist aber noch lange nicht strafbar, auch wenn das manche Beteiligten in dieser Angelegenheit aus Gründen, die besser nicht näher erläutert werden sollten, gerne gehabt hätten. Herr Rafreider wünscht seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er viele schöne Momente in seinem Leben geteilt hat, und ihrem Sohn jedenfalls alles Gute für ihre Zukunft.“