Details der Anklage

Schwester mit Kampfmesser getötet

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Weil sie den Vater und die Mutter immer zum Weinen brachte, stach Hikmatullah S. 25 Mal zu. 

Wie ÖSTERREICH berichtet, passierte die Bluttat im Kreise einer afghanischen Zuwandererfamilie in einem Hinterhof im 10. Bezirk, wohin der in U-Haft sitzende Hikmatullah (für den die Unschuldsvermutung gilt) seine Schwester gedrängt hatte. Was für einen eiskalt geplanten Ehrenmord spricht, ist der Umstand, dass der Beschuldigte an dem gar nicht so kalten Septembermorgen Handschuhe und eine zweite Schicht an Kleidungsstücken trug. Und ein Kampfmesser mit sich führte, das er vergraben und kurz vor der Tat ausgegraben hatte – immerhin war ein Waffenverbot über ihn verhängt gewesen. Also hatte er mit der Waffe etwas ganz Spezielles vorgehabt – nämlich seine Schwester zu töten, die gegen den Willen der Eltern von zu Hause ausgezogen war und einen Lover hatte.

Verantworten muss sich Hikmatullah als Erwachsener: Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann im Tatzeitraum 21 Jahre und drei Monate alt war. Und nicht 19, wie er beteuert. Sein Anwalt Niki Rast hat gegen die Anklage – vor allem wegen der Alters­frage – Einspruch erhoben.

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