Wieder 7 Jahre Haft

"Schwiegersohn" folterte und vergewaltigte Partner der Mutter

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Der 43-jährige und seine Freundin (40) sollen den damaligen Lebensgefährten der Mutter in eine Falle gelockt haben. 

Am Mittwoch ist am Landesgericht Wien der Prozess um das Martyrium eines 63-jährigen Wieners wiederholt worden, dessen Schicksal erstmals im Juni 2023 verhandelt wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die erstinstanzlichen Urteile - sieben Jahre Haft für den Sohn (44) der ehemaligen Lebensgefährtin des Opfers, drei Jahre Haft für dessen Partnerin - aus formalen Gründen auf. Die Angeklagten bekannten sich in der Neuauflage wie schon beim ersten Mal "nicht schuldig".

Auch im zweiten Rechtsgang kassierte der 44-Jährige wieder sieben Jahre Haft. Richterin Doris Petschniker sprach in der Urteilsbegründung von einem "außergewöhnlich hohen Maß an Gewalt" und hielt fest: "Diese Geschichte ist so brutal, gewalttätig, empathielos. Das geht über den Normalfall hinaus. Eigentlich kann man das nur als Folter bezeichnen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Paar folterte den 63-Jährigen

Das Paar hatte am 26. Jänner 2020 den Mann laut Anklage regelrecht gefoltert. Zunächst wurde mit einem Schleifstein bzw. mit Fäusten auf den 63-Jährigen eingeschlagen. Als er zu Boden stürzte, soll sich der 44 Jahre alte Angeklagte bei einem damaligen Körpergewicht von mehr 130 Kilogramm mit voller Wucht auf ihn geworfen haben.

Im Anschluss wollte man den Mann dazu zwingen, Katzenfutter zu essen. "Er hat so Angst gehabt vor weiteren Schlägen, dass er das auch gemacht hat. Er hat es in den Mund genommen, dann aber ausgespuckt", berichtete die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung. Der Mann sei auch mit einem Bambusstock malträtiert und damit lebensgefährlich verletzt worden: "Wenn er nicht rasch ärztliche Hilfe bekommen hätte, wäre er vermutlich gestorben."

Passanten hatten den Schwerverletzten unterkühlt am Gehsteig vor der Wohnung vorgefunden, in der sich die Peinigungen ereignet haben sollen. Er behauptete zunächst, zwei unbekannte Jugendliche hätten ihn von hinten auf der Straße niedergeschlagen. Nachdem er in einem Spital stationär aufgenommen und erstversorgt worden war, wurde rasch klar, dass das nicht stimmen konnte.

Die inneren Verletzungen waren mit seiner Darstellung zum angeblichen Tathergang nicht in Eingang zu bringen. Daraufhin belastete der 63-Jährige zunächst seinen eigenen Sohn, der vorübergehend in U-Haft wanderte. Erst als sich herausstellte, dass der Sohn absolut nichts mit der Strafsache zu tun hatte, kam der 63-Jährige auf die Angeklagten zu sprechen.

Dem 44-Jährigen wurde nun von der Staatsanwältin absichtliche schwere Körperverletzung, Vergewaltigung und schwere Nötigung vorgeworfen. Dessen 41 Jahre alte Lebensgefährtin hatte sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung als Beteiligte - sie habe ihren Partner "zum Weitermachen ermutigt", wie die Staatsanwältin ausführte - und Entwendung zu verantworten. Die Frau soll dem Opfer das Handy abgenommen und die SIM-Karte zerschnitten haben, ehe man den Mann aus der Wohnung ins Freie schaffte.

Der Betroffene erlitt Frakturen am Halswirbel und am Brustwirbel, einen Jochbeinbruch sowie Serienrippenbrüche. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge handelte es sich um schwerste Verletzungen, der Mann konnte aufgrund dessen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen.

Das Paar hatte das Opfer unter einem Vorwand zu einem Treffen gebeten. "Es sollte eine Aussprache geben, um Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen. Der Streit ist dann aus unerfindlichen Gründen eskaliert", sagte die Staatsanwältin. Apathie dürfte wohl ein Motiv für die Tathandlungen gewesen sein.

Angeklagte streiten alles ab

Die Angeklagten stritten wie schon im ersten Rechtsgang alles ab und behaupteten, sie hätten mit der Sache nichts zu tun. "Mein Mandant war's nicht", sagte der Verteidiger des Angeklagten. "Es sind auch andere Versionen möglich, so dass man nach dem Zweifelsgrundsatz vorzugehen und freizusprechen hat", meinte der Vertreter der Frau. Das Opfer habe derart unterschiedliche Angaben gemacht, dass sich "der wahre Täter" womöglich gar nicht finden lassen werde. Der Anwalt verwies außerdem darauf, dass das Opfer einen Erwachsenenvertreter habe.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der 63-Jährige zwar eine Intelligenzminderung auf, ist einfach strukturiert, neigt zu Ängstlichkeit und ist leicht manipulierbar. Die beigezogene Sachverständige hält den Mann aber für aussagefähig und - tüchtig. Der 63-Jährige trat nicht persönlich bei Gericht als Zeuge auf. Im Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft ihn kontradiktorisch als Zeugen befragt, das mehrstündige Video mit seinen Angaben wurde im Gerichtssaal abgespielt.

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