Nicht rechtskräftig

Sex-Attacke am Donauinselfest: 21 Monate teilbedingt

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Der Afghane wurde im neuaufgerollten Prozess nun zu 21 Monaten teilbedingte Haft verurteilt.

Am Donnerstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess um einen sexuellen Übergriff auf eine junge Studentin am Donauinselfest 2017 wiederholt worden. Der Angeklagte - ein 20 Jahre alter Afghane, der als Lehrling in einem Restaurant beschäftigt ist - wurde wegen geschlechtlicher Nötigung in zwei Fällen zu 21 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt.

Der Schöffensenat erteilte dem Burschen außerdem die Weisung, sich einer Therapie gegen sexuelle Gewalt zu unterziehen. Darüber hinaus wurde Bewährungshilfe angeordnet. Dass Urteil ist nicht rechtskräftig. Während Verteidiger Andreas Reichenbach das Urteil akzeptierte, gab Staatsanwalt Wolfram Bauer vorerst keine Erklärung ab.


 

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