Dank Zwangsverwaltungen erste Erfolge für Mieter, novellierte Bauordnung bringt faktisches Ende derwirtschaftlichen Abbruchreife.
Auf eine "Aktion Scharf" gegen Spekulationsgeschäfte auf Kosten von Mietern setzt Vizebürgermeisterin Kathrin Gáal aktuell.
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Es gibt die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung von Häusern
Bei einem Gebäudebestand von insgesamt rund 180.000 Häusern in Wien hat die Stadt derzeit 14 akute Spekulationsobjekte auf dem Radar, die letzte Konsequenz ist eine Zwangsverwaltung des Hauses, das ist in zwei der beobachteten Häuser mittlerweile der Fall. Ein eingesetzter Zwangsverwalter sorgt in diesem Fall dafür, dass dringende Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.

Kriminellen Machenschaften entgegentreten
Kathrin Gáal: "In einer koordinierten Aktion aller wesentlichen Einheiten der Stadt wie Baupolizei, Gruppe Sofortmaßnahmen und MieterHilfe schöpfen wir deshalb alle miet- und baurechtlichen Möglichkeiten aus, um betroffene Mieterinnen und Mieter unmittelbar zu unterstützen und so problematische Zustände abzustellen beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir müssen in diesen Fällen von krimineller Energie sprechen, die entschlossen und hartnäckig zu bekämpfen ist. Unsere Botschaft ist deshalb unmissverständlich: Wer aus Gier Mieterinnen und Mieter schlecht behandelt, wird zur Verantwortung gezogen“
Tricks der Vermieter wie Stolperfallen oder ungesicherte Stromleitungen
Die MieterHilfe der Stadt Wien verzeichnet in ersten Objekten bereits Erfolge für die Mieter*innen: grobe Mängel bei der Erhaltung wurden behoben – z.B. Stolperfallen in den Hausgängen beseitigt, Stromleitungen gesichert, Löcher in den Gangböden ausgebessert. Zudem wurden Untermieter, die durch Strohmänner um ihre Mietrechte geschmälert wurden, als Hauptmieter anerkannt. Auch sonst führt der Druck der Stadt zu Bewegung bei den Spekulanten. Sie werden aktiv bei dringend nötigen Erhaltungsarbeiten oder verkaufen die Häuser an Eigentümer, die wirklich investieren wollen.
Oft ist das Verwahrlosen von Gebäuden eine Strategie von Wohnhausspekulation, um die Bewohner*innen quasi „rauszuekeln“. Gemäß § 6 Mietrechtsgesetz (MRG) kann nun die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten auf dem Zivilrechtsweg eingefordert werden. Das tut die Stadt jetzt, um den Druck von den Mieter*innen zu nehmen – bis hin zur Zwangsverwaltung des Hauses. Wichtig: Die Stadt schreitet ein, bis hin zur Einsetzung der Zwangsverwaltung (durch das Gericht auf Antrag der Stadt) aber die Rechnung muss der Vermieter bezahlen.
"Abbruchreife" ist nicht mehr so einfach zu bekommen
Die Stadt sendet mit gezielten Maßnahmen zudem eine wichtige Botschaft an potenzielle Spekulant*innen: Häuser so lange herunterwirtschaften, bis dann nur mehr die Abrissbirne kommen kann – das läuft nicht mehr. Denn schon 2023 wurde die Bauordnung novelliert. Seitdem wurde von der Baupolizei keine „wirtschaftliche Abbruchreife“ erteilt, und ohne Bewilligung darf kein Abbruch erfolgen. Zusätzlich wurden verpflichtende regelmäßige Checks und eine Dokumentationspflicht bezüglich der Behebung von Baugebrechen eingeführt.