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Drama in Wiener Kaserne

Toter Rekrut: Schütze wegen Mordverdachts in U-Haft

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22-Jähriger erklärte auch vor Haftrichterin, er könne sich an nichts erinnern.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 22-jährigen Soldaten, der am vergangenen Montag in einem Wachcontainer in einem Bundesheergebäude einen Rekruten mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe getötet hatte, die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer der APA mit.

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Gegenüber der Haftrichterin blieb der Verdächtige bei seiner bisherigen Verantwortung. Er behauptet weiter, er könne sich an nichts erinnern und habe keine Erklärung, wie es zu dem Schuss kommen konnte. Er habe den 20-Jährigen, mit dem er befreundet gewesen sei, bloß aufwecken wollen.

Gutachten erforderlich

Der Rechtsvertreter des Schützen, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), hatte gegen die Verhängung der U-Haft keine Einwände. Diese ist daher vorerst bis 27. Oktober rechtswirksam. Die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen ist in diesem Fall wohl unumgänglich - ein Gutachter wird zu klären haben, ob die Erinnerungslücken Ausfluss einer psychischen Erkrankung bzw. einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder womöglich eine bloße Schutzbehauptung sind. Von Bedeutung ist auch die Frage, ob der 22-Jährige im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger bewusstseinsverändernder Substanzen stand.

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Bereits mit einer Gutachtenerstattung wurde der Ballistiker Ingo Wieser betraut, der die Tatwaffe - ein Sturmgewehr 77 - sowie die verwendete Munition untersuchen soll. Unterdessen wartet man bei der Staatsanwaltschaft auf das schriftliche Obduktionsgutachten des Gerichtsmediziners.

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