Gegen Maulkorb- und Leinenpflicht

Verfassungs-Klage gegen Hundegesetz

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Österreichischer Hundehalterverband (ÖHV) brachte Antrag beim VfGH ein.

Wien. Drei HundehalterInnen brachten am Mittwoch – unterstützt durch den Anwalt des ÖHV Philip Bischof – Individualanträge beim Verfassungsgerichtshof ein. Anlass: Führscheinpflichtige Hunde müssen ohne Ausnahme in der Öffentlichkeit Maulkorb und Leine tragen.

Kritikpunkte im Detail. Der ständige Maulkorb- und Leinenzwang sei laut ÖHV gleichheitswidrig, weil alle nicht gelisteten Hunde nicht betroffen sind. Das Gesetz stünde im Konflikt mit dem im Verfassungsrang stehenden Tierschutzgedanken, der auf den Schutz des Lebens von Tieren besteht.

Verhaltensforscher sehen laut ÖHV mehr Probleme, da die Tiere verstärkt aggressiv werden könnten, und es wird hingewiesen, dass die meisten Beißunfälle nicht mit Listenhunden passieren.

3.600 Betroffene in Wien. Der ÖHV bekrittelt, dass nach Absolvierung des Führscheins die Hunde, seit dem neuen Gesetz, nach 21 Monaten erneut zur Prüfung müssen. Schon Listenhunde-Welpen müssen Beißkörbe tragen.

Der ÖHV will, dass nach der Führscheinprüfung Halter Hunde ohne Beißkorb und Leine führen dürfen.

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