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Entscheidung

Beschwerde abgelehnt: Benko muss weitere 2 Monate in U-Haft bleiben

Das Oberlandesgericht Wien hat eine Benko-Beschwerde abgelehnt.

Das Oberlandesgericht Wien teilte in einer Aussendung mit: "Das Oberlandesgericht Wien hat einer Beschwerde des Beschuldigten René Benko gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht Folge gegeben. Die Untersuchungshaft wurde aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr für weitere zwei Monate fortgesetzt."  

Beschwerde abgelehnt: Benko muss weitere 2 Monate in U-Haft bleiben
© oe24

Das sagt der Benko-Anwalt 

Benkos Anwalt Norbert Wess äußerte sich umgehend nach der OLG-Entscheidung. In einer Stellungnahme gegenüber oe24 erklärte er: „Nach über 7 Wochen hat das OLG Wien nun zur Haftbeschwerde unseres Mandanten entschieden und dieser keine Folge gegeben. Aus Sicht der Verteidigung ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar, zumal sich Herr Benko als unbescholtener österreichischer Staatsbürger, der in Österreich vollkommen sozial integriert ist, nun seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft befindet und nicht ersichtlich erscheint, wie im konkreten Fall weiterhin von einer - wie gesetzlich vorgesehen - “konkreten„ Tatbegehungsgefahr ausgegangen werden kann.“

Wess

Anwalt Norbert Wess, der Angeklagte Rene Benko am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, zu Beginn des Prozesses gegen Signa-Gründer René Benko und Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida, am Landesgericht in Innsbruck.  

© APA/EXPA/ JOHANN GRODER

"Rechtszug an den Obersten Gerichtshof"

Wess will die Gerichtsentscheidung nun zunächst analysieren und hält sich weitere rechtliche Schritte offen: „Wir werden die Entscheidung mit unserem Mandanten nun in Ruhe analysieren und gemeinsam mit ihm entscheiden, ob ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof mittels Grundrechtsbeschwerde erfolgt.“ 

Die Gerichtsentscheidung 

Fest steht mit der Entscheidung, dass Benkos neues Haftfristende damit auf den 16. April 2026 datiert ist.

In seiner Entscheidung geht das OLG davon aus, dass Benko "dringend tatverdächtig ist". Gelindere Mittel sieht das Gericht nicht veranlasst.

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