Ein bestätigter Fall

Weiterer Omikron-Verdachtsfall in Wiener Gymnasium

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Die Zahl der Verdachtsfälle ist seit gestern um einen Schüler gestiegen, womit der Cluster nun einen bestätigten Fall und vier Verdachtsfälle umfasst.

Wien. Bei den Omikron-Verdachtsfällen im Piaristen-Gymnasium in Wien-Josefstadt hat sich ein Fall nach der Sequenzierung bestätigt. Die Zahl der Verdachtsfälle ist seit gestern um einen Schüler gestiegen, womit der Cluster nun einen bestätigten Fall und vier Verdachtsfälle umfasst, so Sonja Vicht vom Gesundheitsdienst der Stadt Wien gegenüber der APA. Bei letzteren steht das Ergebnis der Sequenzierungen aber noch aus.

Durch den neuen Verdachtsfall musste keine weitere Klasse geschlossen werden. Insgesamt sind die Schüler und Schülerinnen dreier Klassen bis 24. Dezember in Quarantäne. Für die restlichen Kinder wurde der Schulbetrieb aufrechterhalten. Die von der Direktion angekündigte generelle Umstellung auf Fernunterricht werde nicht umgesetzt, so Bildungsdirektor Heinrich Himmer.

Umstellung auf Fernunterricht nicht umgesetzt

Die von der Direktion angekündigte generelle Umstellung auf Fernunterricht werde nicht umgesetzt, so Himmer. "Die Schule kann sich selbst nicht ins Distance Learning versetzen", verwies der Bildungsdirektor auf die Gesetzeslage. Die Schule könne allerdings den Betrieb entzerren, indem etwa der Unterrichtsbeginn gestaffelt wird. Außerdem können alle Eltern ihre Kinder vom Unterricht entschuldigen - diese Regelung gilt vorerst bis 14. Jänner österreichweit.

Die Direktorin des Gymnasiums hatte gestern in einem Schreiben an die Eltern appelliert, dass sie ihre Kinder bis zu den Weihnachtsferien daheim lassen sollen. Das ist möglich, weil mit Beginn des Lockdowns die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt wurde. Dafür biete die Schule Online-Unterricht laut Stundenplan an, vor Ort werde es einen Notbetrieb geben, hieß es in dem Schreiben, das für zahlreiche Eltern-Anfragen in der Bildungsdirektion sorgte.

Gesundheitsbehörde entscheidet, nicht Schule

Eine solche Umstellung auf Distance Learning kann die Schule allerdings gar nicht selbst entscheiden, wie Himmer betont. Durch die Aussetzung der Präsenzpflicht könnten Eltern bis 14. Jänner auf Wunsch ihre Kinder ohnehin daheimlassen. An den Schulen muss allerdings Unterricht laut Stundenplan stattfinden und nicht nur Notbetreuung. "Wir müssen darauf bestehen, dass die Schulen sich an diese Regeln halten", sagte Himmer. Die Entscheidung über eine Schließung der Schule liege bei der Gesundheitsbehörde, nicht beim einzelnen Standort.

Für Schüler, die daheimbleiben, sind laut Verordnung des Bildungsministeriums Unterrichtspakete oder - wenn machbar - auch eine Live-Übertragung des Unterrichts vorgesehen. Sollte sich der Großteil einer Klasse fürs Daheimbleiben entscheiden, ist für diese laut Himmer freilich auch die Umstellung auf Fernunterricht möglich. Schüler, die dennoch in die Schule kommen, können daran entweder vor Ort per Laptop oder Schul-PC teilnehmen oder den Unterricht direkt mitverfolgen, falls der Lehrer selbst vor Ort ist.

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