Kaufsucht als Motiv

Wiener Bankerin täuschte Krebs vor und erschlich sich 90.000 Euro

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Um ihre Kaufsucht zu finanzieren, lieh sich eine Wiener Bankerin von Arbeitskollegen Geld

Eine einst erfolgreiche Bankerin ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte zwei Arbeitskollegen dazu gebracht, ihr fast 90.000 Euro zu borgen, indem sie ihnen "Lügenmärchen" auftischte. Unter anderem behauptete sie, hinter ihrem linken Auge habe sich ein bösartiger Tumor eingenistet, sie benötige Geld für eine Krebs-Operation. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In Wahrheit litt die Bankerin unter Kaufsucht, die sie allein mit ihrem Gehalt - mehr als 3.000 Euro netto - nicht mehr befriedigen konnte. Als sie von ihrem Arbeitgeber und anderen Banken keine Darlehen mehr bekam, wandte sie sich hilfesuchend an zwei Kollegen. Neben Krebs machte sie eine andere schwere Krankheit und kostspielige Therapien geltend, einmal erbat sie eine Kaution für einen Platz in einem Altersheim, in das angeblich ihre Mutter übersiedeln sollte. Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Matiasch) gestand die 51-Jährige nun, dass nichts davon der Wahrheit entsprach: "Ich hab' mich nicht zu sagen getraut, in welcher Situation ich mich befunden habe." Sie sei "unkontrolliert einkaufen gegangen." Schulden von 400.000 Euro hätten sich angehäuft gehabt, weil sie hemmungslos Kleidung und Schuhe erstand.

Bankerin täuschte Eigentumswohnung und Haus als Sicherheit vor

Den beiden hilfsbereiten Kollegen, die ihr insgesamt drei bzw. vier Darlehen überließen und darauf vertrauten, das Geld zurückzubekommen, täuschte die Bankerin an Sicherheiten vor, im Besitz einer Eigentumswohnung und eines halben Hausanteils zu sein. Auch das war gelogen. Der eine Mitarbeiter überließ ihr 48.000 Euro, "weil ich persönlich das Geld zu diesem Zeitpunkt nicht gebraucht habe", wie er dem Gericht erläuterte. Der andere nahm selbst einen Kredit auf, weil er Mitleid mit der vorgeblich Krebskranken hatte. Bis auf wenige tausend Euro ist bisher - die Malversationen waren im Oktober 2020 aufgeflogen - keine Schadensgutmachung erfolgt.

Die Angeklagte war umfassend geständig: "Es ist alles so gewesen. Ich kann heute nicht sagen, wann ich die Kontrolle verloren habe. Es gibt nichts zu sagen. Ich kann es nicht ungeschehen machen." An sich habe sie in bescheidenen Verhältnissen gelebt: "Ich bin in einer kleinen Wohnung, die fast nix kostet. Ich habe kein Auto, keine teuren Hobbys." Der Zwang, Gewand und Schuhe kaufen zu müssen, habe sie jahrelang gestresst: "Ich habe geschaut, dass ich meinen Job behalte, meine Leistung erbringe, dass ich irgendwie weiterkomme." Nach der Anzeige sei sie psychisch zusammengebrochen und habe sich vorübergehend stationär in einer Klinik aufnehmen lassen, um ihre Sucht in den Griff zu kriegen. Seither sei sie in therapeutischer Behandlung.

Ihren Job hat die Bankerin verloren. Über sie wurde der Privatkonkurs eröffnet, ein Schuldenregulierungsverfahren ist im Gang. Die 51-Jährige lässt sich derzeit zur Krankenpflegerin umschulen. Nach der Rechtsmittelbelehrung erbat die bisher Unbescholtene Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab zum Urteil vorerst keine Erklärung ab. 

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