Justiz stellt fest

Zu krank: Keine Haft für Helmut Elsner

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Eine bahnbrechende Erkenntnis erspart Helmut Elsner die Haft.

Der im ersten BAWAG-Prozess wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt auf freiem Fuß und muss nach menschlichem Ermessen wohl nicht mehr damit rechnen, seine offene Reststrafe von fünfeinhalb Jahren Haft antreten zu müssen. Das Wiener Straflandesgericht stuft den im 78. Lebensjahr befindlichen Elsner aus gesundheitlichen Gründen als nicht vollzugstauglich ein. Dieser Beschluss wurde heute, Donnerstag, seinen Anwälten zugestellt.

Elsner, der als Einziger in der BAWAG-Affäre je in Haft genommen wurde, war Anfang Juli 2011 nach viereinhalb Jahren U-Haft auf freien Fuß gesetzt worden. Ausschlaggebend dafür war die internistisch-kardiologische Situation bei Elsner, dem mehrere Gutachten einen erheblich verschlechterten Gesundheitszustand bescheinigten. Im Vorjahr hatten sich Zweifel an der Haftunfähigkeit Elsners aufgetan, als dieser unter anderem mitten in der Nacht beim Tanzen in der Eden Bar beobachtet wurde.

Zu krank: Keine Haft für Helmut Elsner
© Bruna

(c) Bruna

Dem zweiten BAWAG-Prozess blieb der Ex-BAWAG-Chef dann durchgehend fern. Er lasse sich in einer bayrischen Spezialklinik gegen seine anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden behandeln, richteten seine Rechtsvertreter dem Wiener Gericht regelmäßig aus.
 

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