Fahrer bekifft?

Zwei Freunde tot: Haft für Lenker (17)

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Der Schüler (17) soll beim Crash unter Einfluss von Marihuana gestanden sein.

Den Helfern bot sich auf der L 111 bei St. Kathrein an der Lamming ein Bild des Schreckens. Ein Brückengeländer hatte sich ins Wageninnere gebohrt, nachdem der voll besetzte Wagen – offenbar mit hohem Tempo – auf der Landstraße außer Kontrolle geraten war. Zwei Insassen wurden durch den Anprall ins Freie unterhalb der Brücke geschleudert. Zwei Burschen (alle zwischen 17 und 22 Jahren alt) überlebten den fürchterlichen Unfall nicht.

Drei weitere, darunter der Lenker, wurden schwer verletzt. Deshalb musste sich der Schüler (17), der am Steuer gesessen war, am Dienstag auch wegen grob fahrlässiger Tötung vor Richter Peter Wilhelm am Landesgericht in Leoben verantworten.

Erschwerend kam für die Anklage noch hinzu, dass der Junglenker unter Einfluss von Marihuana gestanden sein soll, als er den Unglückswagen gelenkt hatte.

Am Ende gab es für ihn fünf Monate unbedingte Haft, die er möglicherweise mit einer Fußfessel wird absitzen können. Allerdings: Sein Anwalt hat berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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