Es wurden Änderungen bei Regeln und bei der Schreibung einzelner Wörter vorgenommen.
Geändert wurden die Regeln zur Schreibung von adjektivischen Dubletten, von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv sowie von den Anredepronomina du und ihr in Briefen.
Substantive und Substantivierungen
Zwischenstufen werden zugunsten der Generalregel "Entweder getrennt und groß oder zusammen und klein" aufgegeben.
Für die Schreibung von Substantivierungen ist das sogenannte Konzept der modifizierten Großschreibung maßgeblich. Dies sieht vor, dass bei formaler Substanivierung Großschreibung eintritt. Als formale Kriterien gelten:
vorangestellte Artikel oder Pronomen:
z.B. der Nächste, des Weiteren, den Kürzeren ziehen, auf dem Laufenden sein, im Voraus, zum Besten geben
eine beigefügte nähere Bestimmung:
z.B. nach langem Hin und Her, das Inkrafttreten des Gesetzes
die Funktion als Satzglied:
z.B.Den Kometen haben Unzählige gesehen (=Subjekt), er konnte Mein und Dein nicht unterscheiden (=Akkusativobjekt), sich auf das Äußerste gefasst machen(=Präpositionalobjekt)
gilt auch für Paarformeln:
z.B. Gleich und Gleich gesellt sich gern, das ist ein Fest für Jung und Alt
besitzanzeigende Fürwörter nehmen eine Zwischenstellung ein:
z.B. Grüß mir die Deinen/deinen, sie trag das ihrige/Ihrige zum Gelingen bei.
Groß- und Kleinschreibung ist ebenfalls zulässig bei festen adverbialen Wendungen:
z:B. auf das angenehmste/Angenehmste
Adjektivische Dubletten:
In Verbindung mit den Verben sein/bleiben/werden gibt es eine Reihe von Wörtern, die wie Substantive aussehen, bei denen es sich aber um alte Adjektive oder Adverbien handelt.
z.B. angst, bange, feind, freund, gram, klasse, leid - Mir ist angst.
Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv:
mit Eigennamencharakter:
z.B. Stiller Ozean, der Schiefe Turm, Deutscher Bundestag, Naher Osten
Groß- und Kleinschreibung:
der blaue / Blaue Brief (= Mahnschreiben), das schwarze / Schwarze Brett (=Anschlagtafel)
besondere Kalendertage:
der Heilige Abend, der Erste Mai
Anredepronomen in Briefen:
Die Anredepronomen du und ihr mit den dazugehörigen besitzanzeigenden Fürwörtern dein und euer werden regulär kleingeschrieben. Daneben ist in Briefen die Großschreibung möglich.